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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit
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solche Personen, melche bei Kriegsbeginn im Gebiete der Stadt Nürnberg ein angemeldetes
Bewerbe irgendeiser Art (Handwerks-, Handels- oder Wirtschaftsgewerbe) betrieben haben
und durch die allgemeinen wirtschaftlichen Kriegsfolgen oder durch besondere Anordnungen von
Reich, Staat oder Gemeinde in der Möglichkeit, aus dem Ertrage ihres Gewerbes den Lebens—
interhalt zu bestreiten, gefährdet oder aus gleichen Gründen behindert sind, ihr Gewerbe weiter—
zubetreiben. Die städtischen Kollegien bewilligten für diese Fürsorge einen Kredit von 100000 M.
Zur Ausübung der Sonderkriegsfürsorge für Gewerbetreibende ist ein Ausschuß
zebildet, dem je 2 Vertreter der gemeindlichen Kollegien, je einer der Handels- und Hand—
verkskammer, ferner ein Vertreter für die Kriegskreditbank und die städtische Darlehenskasse
ingehören. Dieser Ausschuß ist befugt, an Stelle der Gewährung von Unterstützungen
Bürgschaften für Darlehen in mäßigem Betrage zu übernehmen; erreichen die Darlehen
eine außergewöhnliche Höhe, so ist die Zustimmung des Kriegsfürsorgeamtes zu erholen.
Die städtische Darlehenskasse ist berechtigt und verpflichtet, auf Grund der ihr zugehenden
Butachten und Beschlüsse des Ausschusses Darlehen zu gewähren. Die Geschäftsstelle der
Sonderkriegsfürsorge für Gewerbetreibende befindet sich im Anwesen Burgstraße 64; die
Dassengeschäfte besorgt die Kriegskreditbank.
Bis Ende 1917 wurden 29 Unterstützungsgesuche mit 25570 MA genehmigt;
35 Gesuche wurden abgelehnt und 6 wieder zurückgezogen. An Darlehen wurden bis zum
31. Dezember 1917: 10100 M durch die Kriegskreditbank und Darlehenskasse ausbezahlt.
Zurückbezahlt wurden durch die Darlehensempfänger bis Jahresschluß 3082 M. Bürg-
schaften wurden in Höhe von 10250 MA übernommen.
8. Kriegerhinterbliebenenfürsorge.
Abteilung LJ. Diese Abteilung, welche die Behandlung aller Versorgungsangelegen—
heiten der Kriegerhinterbliebenen, soweit durch die gesetzlichen Bestimmungen die Gemeinde—
behörden hierbei mitzuwirken haben, erledigt, mußte im Laufe des Berichtsjahres ihren
Tätigkeitsbereich erweitern. Brachte schon die fortwährend zunehnende Zahl der Sterbe- uud
Todesfälle gegenüber den Vorjahren mehr Arbeit, so wurden auch durch die inzwischen
ergangenen mancherlei Versorgungsvorschriften die einzelnen Arten und Gattungen der
nilitärischen Hinterbliebenenversorgung bedeutend vermehrt. Dazu kam noch, daß die Rück—
fragen und Nacherhebungen von den Militärbehörden immer zahlreicher eingingen.
Dadurch, daß die Hauptstelle sich nicht nur, wie früher, mit dem Militär-Hinter—
bliebenengesetz und der Kriegsbesoldungsporschrift in erster Linie zu befassen hatte, sondern
auch nunmehr Anträge auf Gewährung von einmaligen widerruflichen Zuwen dungen,
Zusatzrenten, Kapitalabfindung, laufenden Beihilfen und Unterstützungen aus sonstigen Mitteln
des Militäretats zur Behandlung kamen, waren in den meisten Fällen umfangreiche Erhebungen
notwendig, sodaß die Zahl der amtlichen Ermittler sowohl, als auch des Schreibpersonals
mehr und mehr erhöht werden mußte.
„Abteilung II. Die soziale Fürsorge für Kriegerhinterbliebene nahm im Jahre 1917
2354 Gesuche von Kriegerhinterbliebenen auf. An Unterstützungen wurden in 8762 Fällen
137 962,95 MA ausbezahlt. Die Unterstützungen unterscheiden sich nach der Höhe der Geld—
beträge nicht wesentlich von denen des Vorjahres. Das ist darauf zurückzuführen, daß die
Militärverwaltung mehr und mehr durch einmalige und fortlaufende Kriegsteuerungsbeihilfen,
durch Zusatz- und Ausgleichsrenten, welche auf die Unterstützung nicht angerechnet wurden,
der zunehmenden Teuerung Rechnung zu tragen sucht. Mangels Bedürftigkeit und Würdigkeit
der Antragsteller wurden im Berichtsjahr 1228 Gesuche abgelehnt.
Die Fürsorge durch Vermittlung entsprechender Arbeit für die Kriegerhinterbliebenen
geschieht im Benehmen mit dem städt. Arbeitsamt. In Einzelfällen ist es auch gelungen, durch