Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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Weis hiemit gemehrt und Ffraft ihrez deshalb Habenden X. und k£. 
Privileg geordnet Haben: „Au joll Hinfüren von anher bei 
der in entjtehenden KaufmannzhHändeln, Käufen, Berkäufen, SGefell- 
IHaft und was dem anhängig belangend, desgleichen auch in Gebäu- 
jacdhen an fein ander Gericht oder Ort appellirt werden denn allein 
vor einen ES. Rath.“ Hierauf folgt die Appellationsfreiheit bis 
500 fl., von dem Tummarijhen Prozeß ift aber keine Rede. 
Am 10. September 15401) wurde dem Dr. Hepftein auf 
jeinen Anzeigebericht, wie ev3 mit der Spezifikation. zu den Freiß- 
jachen Fürgenommen, die Zufriedenheit des RatZ auZge[prochen, „Doch 
möcht” nit Schad’ dabei fein, Dr. Gugel3 Gutbedünken auch darin 
zu Hören, fonderlich der Privilegien Halb“ 2). Gugel und’ Hey jtein 
wollten fig bereden, und Lekterer erklärte fih bereit, die Freiheiten 
in Ordnung zu bringen?). Bon beiden rührt dann der im AYn- 
hang‘) abgedxuckte Ratjhlag vom 23. Juli 15405) Her, wo die 
Appellationsfreiheit in Handelsfachen zuerft praktifhe Anwendung 
gefunden Hat. Zugleich wurde angeregt, die Privilegien beim Reichs- 
gericht infinuieren zu lajfjen. Trok der gefaßten Befchlüffe 1Olief 
aber, wie e8 fcheint, die Sache wieder ein. In einer Neuner’ [hen 
Appellationacdhe wider Martin Pfinzing und feine Mitver- 
wandten in Sachen der Man Zfeldt’ {hen SGejellihaft, alfo in einer 
Handelafache, wurde am 4. Auguft 1543°) Zulajffung an8 Kammer- 
gericht befchloffen, ebenfo wiederholt am 3. September ejusd. 7); am 
7. September 15438) beriet dann Sebald Haller mit den fünf 
Konfulenten, wie die Freiheiten des Eides und der Kaution halber 
in den Aypellationsfacdhen an das Kammergericht wieder in Sang 
gebracht und gehandhabt werde, wobei Dr. Kößler erklärte: der 
Bublikation foldher Privilegien Halber fei bei ihm Kein Zweifel. 
Bezüglidh der Appellation an den Rat, die in der Bfinzing IOhen 
Sache allein in Betracht kommen Konnte, exflärten die Gelehrten, 
die Reformation aäbe ein lauter Maß; dabei ließen fie es aud) be- 
1) Protokoll 6. Bdhen, S. 297. 
2) Dr. Chriftoph Fabiuz Gugel, Konfulent und fpäterer Mitarbeiter 
a. d. Neform. von 1564, 1530—86 ]. Stobbe a. a. D. Bd. I S. 304 Anm. 27. 
3) Protok. 7. Bdhen S. 5. 
4) Bol. im Anhang die Beil. IM. 
5) Matfjehlagbuch Nr. XI S. 48 vgl. S. 114 
3) BrototoNlbuch 1543 no 5 S. 26V und 
7) Cbhenda no 6 S. 28. 
3) Natichlaabuch no XI S. 255—260.
	        
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