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Provokationen führten, trieben ihn, Landshut zu verlassen und
nach Frankfurt zu gehen. Dort wartete er die weiteren Schritte
der Regierung ab.
Auf Zureden seines Freundes Jakobi!l) entschliesst er
sich 1805, in bayerischen, Diensten zu bleiben. Am 16. Dezember
1805 wurde er denn zum ausserordentlichen geheimen Referen-
dar beim geheimen Ministerial-Justiz- und Polizeidepartement
ernannt und avanzierte am 15. November des Folgejahres zum
ordentlichen geheimen. Referendar des Ministerial-Justiz-Depar-
tements. In der Zwischenzeit hielt er noch in Landshut vor acht
Hörern ein Kollegium der Pandekten. Die Universität betrat
er nicht mehr. Welche Zustände auf ihr herrschten, dafür zeugt
am besten Feuerbachs Mitteilung, dass einzelne Professoren
dort eigenmächtige Kriminalinquisitionen gegen ihre Kollegen
eröffneten und ohne Anzeigungen bei dem Rektor, ohne Er
laubnis und Beschluss des Senates und ohne Regierungsbefehl
heimlich nachts in Wohnungen eindrangen, um die Papiere
eines Kollegen zu versiegeln und Beweise eines Kriminalver:
brechens gegen ihn zu finden.?) —
In München hatte er manchen harten Kampf zu bestehen.
Für die Rechtswissenschaft dürfte diese Periode zu den wert-
vollsten in Feuerbachs Leben zu zählen sein. Damals gelang
es auch seinem rastlosen Bemühen, die Abschaffung der Folter
durchzusetzen. Zugleich suchte er für Verbesserung der Straf:
anstalten zu wirken.
Am 17. April 1806 wurde er als korrespondierendes Mit-
glied der russischen Gesetzkommission aufgenommen. Trotz
dieser Arbeitslast fasste er den Plan, neben anderen „philo-
sophisch-juristischen Ketzereien eine Philosophie und allge-
meine Geschichte der Gesetzgebung“ zu schreiben.®) Und in
der Tat lagen auch schon viele Materialien, zumal aus den
Gesetzen des Orients, teils roh, teils verarbeitet in seinem Pulte.
„Aber“, rief er aus, „wann wird die Zeit kommen, wo ich dank
bar mit Virgil werde ausrufen können:
O Meliboce, deus nobis haec otia fecit
Namque erit Ille mihi semper deus!“
!) Leben u, Wirken, Bd, I. S. 122,
23 wm % „ SS. 121/122,
3) Themis S. 146/147.