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ziehungen*); von der rechtspolitischen Seite her suchte er
sie nun zu fassen, indem er ihnen im Jahre 1472 sein
soeben vollendetes Büchlein über die Ehe zueignete; er
wusste wohl, was er that, als er die Schrift nicht in ge-
lehrter Form vorlegte, die ihre Wirkung auf die regierenden
Kreise schon zu oft verfehlt hatte, sondern in der allver-
ständlichen Form deutscher Prosa, und er ging endlich
direkt an die Stelle, von der allein eine durchschlagende
Reception des Humanismus in der patrizischen Reichsstadt
ihren Ausgang nehmen konnte, an den Rat, ohne doch die
breite Masse der Bevölkerung zu vergessen: er widmete
seine Schrift ‘... der löblichen keiferlichen /tat Nürmberg
und eym erbern, weyfen, fürfichttigen rate ınd der gantzen
gemeine dafelb/t aufs befunder lieb, guiten willen vnd zuneigung
ond aufs freüntlicher nachparfchaft ..., zu lob vnd ere vnd
/terckung irer pollicey und regimentz ..’?) Was hier dem
Rat geboten wird, ist der verkappte Humanismus, dessen
ganzes Arsenal für die Herstellung dieses Buches hat her-
halten müssen,*) Man darf die ‘unmittelbare Wirkung
dieses Vorstosses nicht überschätzen. Gewiss hat der Rat
die Widmung angenommen: sonst wäre sie in dieser Form
wohl nicht gedruckt worden. Wie man dem Autor gedankt
hat, wissen wir nicht, da die Nürnberger Briefbücher, die
darüber Auskunft zu geben hätten, verloren sind; dass der
Dank nicht zu überschwängliche Formen angenommen
haben wird, darf man wohl aus dem Verhalten erschliessen,
das der Rat zwanzig Jahre später in einem ähnlichen Fall
beobachtete, zu einer Zeit also, wo die eigentliche Reception
schon vollzogen war. Zwei der grossen Nürnberger Buch-
Idrucker stellten sofort je eine Ausgabe des Ehebüchleins
1) Albrecht v. Eyb S. 264.
2) Deutsche Schriften des Albr. v., Eyb, her. v. Herrmann (1890)
S. 4.
3) Vgl. die quellenmässige Analyse Herrmann, A. v. Eyb S. 345 ff,
Herrmann, Humanismus in Nürnberg.
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