Volltext: Hans Sachs im Andenken der Nachwelt

Einleitung. 
Selten tobte um die Persönlichkeit eines Dichters ein gleich 
hartnäckiger Kampf wie um Hans Sachs (geboren 1494, ge- 
storben 1576). War er auch zu seinen Lebzeiten hochgeehrt, 
so machten sich doch schon bald nach seinem Tode seine 
Feinde mehr und mehr bemerkbar. Die Meistersänger zwar 
blieben im allgemeinen ihrem „Patriarchen“ treu, doch wurden 
auch in ihren Kreisen hin und wieder ungünstige Urteile über 
ihn laut. Am wenigsten gut angeschrieben ist er bei den 
Dichtern und bei den Gelehrten jener Zeit, aber vereinzelte 
Stimmen für ihn hören wir auch bei ihnen. Sehon einer seiner 
Zeitgenossen, der Rechtsgelehrte Sitzinger (1525—1574) 
schreibt am 28. April 1565 an Peter Agrikola über den Poeten: 
„Ineptus semper fui, quod, cum Norimbergensem poetam nomi- 
nares, non intellexerim. Sed paulo post cum nondum a te 
monitus essem, suceurebat Saxo noster; quem ego non rhytmo- 
graphum, sed celebrem et facundum nostrae linguae poetam 
dieare non dubito et propter ingenii elegantiam et propter rerum 
varletatem, quas deseripsit. Et profeeto ipsius libri, quorum 
Jam extant tria justa volumina, plus doctrinae et sapientiae 
in se continent, quam multa huius temporis seripta, etiam eorum, 
qui se inter sapientes numerari existimant. Fratri uxoris meae 
familiariter notus est. Per eum si quid contra Esauitas euden- 
dum est, facile praestabimus, modo tu argumentum suppedites.“ 1) 
Die günstigen Zeugnisse eines H ofmannswaldau, eines 
Thomasius, eines Morhof u. v. a. sind bekannt und beweisen, 
Dr 
') „Ein zeitgenössisches Urteil über Hans Sachs“, Mitgeteilt von A. 
Englert in der Vierteljahrschrift f. Litt.-Gesch. 1892, S. 135.
	        
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