Inhaltsverzeichnis: Kurtze vnnd Getrewe vnterweißung der Fürne[m]sten Teutschen Hauptbuchstaben &c. Sampt angehengten etlich derselben newen Alphabete[n]

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nach, Art und Zahl (Tarare, Trieure, Schäl-, Bürst- und Spitz⸗ 
maschinen usw.) zur Verfügung stehen als den Nittel- und Kleinbetrieben, 
denen das Kapital und die Betriebskraft fehlen, die für die umfang— 
reichen, modernen Getreidereinigungsanlagen erforderlichen Einrichtungen 
zu beschaffen. Gewissen Vorschriften des vorhin erwähnten Gesetzent— 
wurfes hätten wohl Großbetriebe nachkommen können, während sie für 
den Mittel- und Kleinbetrieb eine vernichtende Härte gewesen wären. 
Bei der unglücklichen Lage des müllerischen Mittel— und Kleinbettiebes 
überhaupt muß deshalb die Wirkung des etwa anzustrebenden Gesetzes 
auf diese Betriebe ernstlich geprüft werden. 
Ein anderer Gesichtspunkt ist der, daß wir selbstverständlich ein 
Gesetz zum Nutzen der Müllerei verlangen und keine unmittelbare Ver— 
anlassung haben, für die Landwirtschaft oder den Handel einzutreten. 
Aber wenn man überhaupt etwas erreichen will, wird man nicht umhin 
können, wenigstens den allerdings schwierigen Versuch zu machen, mit 
Landwirtschaft und Handel Hand in Hand zu gehen. Vieses Befireben 
darf aber nicht etwa dahin führen, die Landwirischaft dem Gesetze nicht 
unterstellen zu wollen, wie das in dem frühern Entwurfe geplant war; 
sondern auch der Verkauf der Futtermittel durch Landwirte und land— 
wirtschaftliche Vereine usp. muß unbedingt dem geplanten Gesetze unter— 
worfen werden. 
Wie schwierig aber der Stand der Müllerei gegenüber dem Handel 
z. B, ist, hat sich aus einem kürzlich ergangenen Urkeil eines Landgerichtes 
ergeben, das dahin ging, wenn ein Müller Kleie anbiete, dürfe er nur 
das Erzeugnis seiner eigenen Mühle anbieten und liefern, müsse also 
sozusagen für die Herkunft garantieren. Den Händler kaunn eine solche 
Gewährspflicht nie treffen. 
Die Landwirtschaft aber steht leider auf diesem Gebiete der Müllerei 
mit, man möchte beinahe sagen, historischem Mißtrauen gegenüber, dessen 
Beseitigung nicht leicht sein wird. 
Was nun die Müllerei zu bekämpfen hat, ist die Tatsache, daß 
unter allerlei unklaren und irreführenden Bezeichnungen, und zwar haupt— 
sächlich vom Auslande her, Futtermittel vertrieben werden, die zu einem 
mehr oder weniger großen Teil aus durchaus wertlosen Dingen (z. B. 
Haferspelzen, Reishuͤlsen, Maisabfällen, Kaffeeschalen usw.) bestehen, oder 
sogar Bestandteile enthalten, wie Sand, Gips und dergl. Solches Treiben 
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sie allgemein in Mißkredit gerät, und zum andern dadurch, daß der Preis 
für gute Ware herabgedrückt wird durch das reklamehafte Angebot billiger 
gemischter Futtermittel und dergl. Der Kleinkäufer ist nicht immer, meist 
gar nicht, in der Lage, den Sachverhalt zu durchschauen, und wird deshalb 
oft von dem unredlichen Angebot getäuscht. Selbsthilfe der Müller und 
Händler dagegen ist aussichtslos. 
Das nächstliegende wäre ja nun, an den Betrugsparagraphen des 
allgemeinen Strafgesetzbuches zu denken; denn vom Standpuͤnkt des ge⸗ 
sunden Menschenverstandes aus ist jenes Verfahren Betrug. Leider ist 
aber gerade der Tatbestand des 8 263 des St:.G. B. so verwickelt und 
juristisch verklausuliert, daß er auf unsere Fälle meistens nicht anwendbar
	        
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