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3 Pfund 29 Pfennig. — 1663. Einnahmen 425 fl. 27 kr. Aus—
gaben 406 fl.
Um 1570 stritt Fürth mit Ober- und Unterfarrnbach, Stadeln,
Atzenhof wegen einer Wiese und wegen des Holzes bei Bremenstall. Der
Streit dauerte bis zum Ende des 17. Jahrhunderts.
Der Domprobst bestätigte und besiegelte 1631 die Gemeindeordnung
von 1497 aufs neue.
Nürnberg verlangte 1633, daß „die vom Könige von Schweden
gnädigst überlassenen domprobsteilichen Gülten und Zehnten, die zu Fürth
gehörig,“ vom Landalmosenamt Nürnberg zu verwalten seien.
Auf Anregung der 4 Dorfmeister L. Schuh, M. Brunner, Gg. Stell
und Gg. Büttner wurde von dem Domprobste Voit v. Rieneck die Dorf—
ordnung um 48 Artikel vermehrt und am 18. Oktober 1652 publiziert.
Ein Jude konnte kein Bürgermeister, — so nannte man von jetzt an die Vorf—
meister — werden, für diese „Erleichterung“ mußte er eine Abgabe zahlen.
Im übrigen ward kein weiterer Unterschied zwischen Jud und Christ in
den Gemeindeangelegenheiten gemacht. Die Bürgermeister sollten nicht mehr
als 20 fl. auf Gemeindekosten verzehren. Durch diese Gemeindeordnung
gelangte das Gemeindewesen Fürth in den nachteiligsten Zwiespalt, weil es
seiner gemeindlichen Selbständigkeit entkleidet und der willkürlichen Ein—
mischung des domprobsteilichen Amtes Preis gegeben war. uber diese
Gemeindeordnung beschwerten sich 1658 die Nürnberger Unterthanen, weil
sie ihnen neue Lasten aufbürde. So sollten sie dem domprobsteilichen
Amtmann 12 Stück Vieh umsonst halten und zum Unterhalte der Nacht—
wächter 10 fl. beisteuern.
In demselben Maße, als sich der Domprobst als oberster Gerichts—
schutzzerr der Gemeinde und Bürgerschaft ansah, fand sich Nürnberg als
Kirchenherr und Brandenburg in Rücksicht auf seine Schutzunterthanen
verletzt. Jeder Eigenherr wollte zur Kräftigung seiner angeblichen Rechte
etwas thun, so wurden anfänglich 2 domprobstetliche und 2 nürnbergische
Bürgermeister eingesetzt. Durch den Rezeß von 1717 wurde auch' den
ansbachischen Unterthanen das Gemeinderecht zugestanden und die Zahl
der Bürgermeister um 4 vermehrt, so daß ihre Zahl 8 betrug, worunter
2 ansbachische, 3 domprobsteiliche und 3 nürnbergische. Alljährlich hatten
4 auszutreten, 4 wurden neu gewählt.
Die Wahl geschah nach vorhergegangener Bekanntmachung in der
Kirche am Stephanstage im domprobsteilichen Amtshaus. Wenige Tage
vorher übergab der abgehende Bürgermeister seine Rechnung ohne Belege
dem domprobsteilichen Amtmann zur Revision. Am Stephanstage wurde
dann die Rechnung vorgelesen. Bei der Wahl schlugen die Gerichts—
schöffen mit Zuziehung der Bürgermeister die Wählenden vor und schrieben
die Namen der Kandidaten auf eine große schwarze Tafel. Die Gemeinde
wählte. Bei der Abstimmung machte jeder Bürger einen Strich mit der
Kreide unter die Namen derjenigen Kandidaten, denen er sein Votum gab.
Diejenigen 4 Kandidaten, welche die meisten Striche hatten, waren gewaͤhlt.
Der Gemeindebote gratulierte den gewählten Bürgermeistern und überreichte