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3 Pfund 29 Pfennig. — 1663. Einnahmen 425 fl. 27 kr. Aus— 
gaben 406 fl. 
Um 1570 stritt Fürth mit Ober- und Unterfarrnbach, Stadeln, 
Atzenhof wegen einer Wiese und wegen des Holzes bei Bremenstall. Der 
Streit dauerte bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. 
Der Domprobst bestätigte und besiegelte 1631 die Gemeindeordnung 
von 1497 aufs neue. 
Nürnberg verlangte 1633, daß „die vom Könige von Schweden 
gnädigst überlassenen domprobsteilichen Gülten und Zehnten, die zu Fürth 
gehörig,“ vom Landalmosenamt Nürnberg zu verwalten seien. 
Auf Anregung der 4 Dorfmeister L. Schuh, M. Brunner, Gg. Stell 
und Gg. Büttner wurde von dem Domprobste Voit v. Rieneck die Dorf— 
ordnung um 48 Artikel vermehrt und am 18. Oktober 1652 publiziert. 
Ein Jude konnte kein Bürgermeister, — so nannte man von jetzt an die Vorf— 
meister — werden, für diese „Erleichterung“ mußte er eine Abgabe zahlen. 
Im übrigen ward kein weiterer Unterschied zwischen Jud und Christ in 
den Gemeindeangelegenheiten gemacht. Die Bürgermeister sollten nicht mehr 
als 20 fl. auf Gemeindekosten verzehren. Durch diese Gemeindeordnung 
gelangte das Gemeindewesen Fürth in den nachteiligsten Zwiespalt, weil es 
seiner gemeindlichen Selbständigkeit entkleidet und der willkürlichen Ein— 
mischung des domprobsteilichen Amtes Preis gegeben war. uber diese 
Gemeindeordnung beschwerten sich 1658 die Nürnberger Unterthanen, weil 
sie ihnen neue Lasten aufbürde. So sollten sie dem domprobsteilichen 
Amtmann 12 Stück Vieh umsonst halten und zum Unterhalte der Nacht— 
wächter 10 fl. beisteuern. 
In demselben Maße, als sich der Domprobst als oberster Gerichts— 
schutzzerr der Gemeinde und Bürgerschaft ansah, fand sich Nürnberg als 
Kirchenherr und Brandenburg in Rücksicht auf seine Schutzunterthanen 
verletzt. Jeder Eigenherr wollte zur Kräftigung seiner angeblichen Rechte 
etwas thun, so wurden anfänglich 2 domprobstetliche und 2 nürnbergische 
Bürgermeister eingesetzt. Durch den Rezeß von 1717 wurde auch' den 
ansbachischen Unterthanen das Gemeinderecht zugestanden und die Zahl 
der Bürgermeister um 4 vermehrt, so daß ihre Zahl 8 betrug, worunter 
2 ansbachische, 3 domprobsteiliche und 3 nürnbergische. Alljährlich hatten 
4 auszutreten, 4 wurden neu gewählt. 
Die Wahl geschah nach vorhergegangener Bekanntmachung in der 
Kirche am Stephanstage im domprobsteilichen Amtshaus. Wenige Tage 
vorher übergab der abgehende Bürgermeister seine Rechnung ohne Belege 
dem domprobsteilichen Amtmann zur Revision. Am Stephanstage wurde 
dann die Rechnung vorgelesen. Bei der Wahl schlugen die Gerichts— 
schöffen mit Zuziehung der Bürgermeister die Wählenden vor und schrieben 
die Namen der Kandidaten auf eine große schwarze Tafel. Die Gemeinde 
wählte. Bei der Abstimmung machte jeder Bürger einen Strich mit der 
Kreide unter die Namen derjenigen Kandidaten, denen er sein Votum gab. 
Diejenigen 4 Kandidaten, welche die meisten Striche hatten, waren gewaͤhlt. 
Der Gemeindebote gratulierte den gewählten Bürgermeistern und überreichte
	        
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