Derselbe besteht dem zur Folge seit dem J. Oktober 1821.“*)
Als Zweck des Vereins findet sich nachfolgende Angabe:
„Der Verein bildet als solcher einen Organismus, dessen integrierende Teile
(die Vereinsmitglieder), von einem und demselben Antrieb beseelt, den Entschluß
faßten, sich in der Erziehungs- und Unterrichtskunst (Methodik) immer mehr und
mehr zu vervollkommnen und das für Kirche und Staat so wichtige Jugend—
bildungsgeschäft um so pragmatischer und in ihrer Wirkunasstadt ganz harmonisch
zu verwalten.“
Am 3. Dezember 1825 schaffte sich der Verein ein besonderes Vereins—
siegel an.
Die geschriebenen ersten Statuten — Vereinsgesetze genannt — sind
noch vorhanden; sie wurden allmählich verbessert und modernisiert.
Daraus einige kurze Angaben!
8 3 bestimmt: „Die für die Zukunft hier angestellt werdenden Lehrer haben
sich um Beitritt bei dem Vereine schriftlich zu melden.“
84: „Auswärtige Lehrer können zwar auch beitreten, müssen sich aber
einer Ballotage unterwerfen.“
87: „Jedes ordentliche Mitglied (jedenfalls im Gegensatz zu den aus—
wärtigen Mitgliedern!)) hat Stimme und das Recht, Vorträge zu machen.“
88. „Findet ein Mitglied dem Verein etwas vorzutragen für nötig, so
hat dasselbe dies dem Vorstande vorher anzuzeigen.“
810. „Haben mehrere Mitglieder gleichzeitig Vorträge zu machen, so sind
dieselben verbunden, die Ordnung, nach welcher sie ihre Anzeigen hierüber gemacht
haben, zu befolgen.“
8 13. „Was im Verein verhandelt und beschlossen wird, bleibt Sache des
Paein⸗ und darf ohne allgemeine Zustimmung nicht zur weiteren Publikation
ommen.“
8 22. „Ausgetretene Mitglieder können ohne eine über sie vorher ergangene
Ballotage nie wieder Zutritt erhalten.“
823. „Die Vorstandschaft besteht aus 2 Direktoren und einem Sekretär**).“
8 26. „An sie (nämlich die Direktoren) müssen alle die den Verein zunächst
betreffenden Anträge unter der Aufschrift: An das Direktorat des Volksschul⸗
lehrer-Vereins in Nürnberg — gerichtet werden.“
8 27. „Sie haben auch als Direktoren das Vorrecht, solchen nicht zur
geeigneten Zeit überlaut sprechenden Mitgliedern durch das Zeichen der Glocke
ordnungsgemäße Stille anzukünden“ u. s. w.
*) Mit der Anmeldung des Vereins bei der Polizeibehörde scheint man es nicht
sehr eilig gehabt zu haben.
Erst die Anfrage des Vereinsmitgliedes Schultheiß 11/2 Jahre später, ob man
diese Anzeige denn auch erstattet habe, veranlaßte die damalige Vorstandschaft, sich über
die Notweudigkeit einer solchen Anmeldung an zuständiger Stelle zu informieren und
erhielt den Bescheid, der Verein sei nicht nur bei der Polizeibehörde, sondern auch bei
der Schulkommifsion ordnungsgemäß anzumelden, worauf am 2. März 1823 Anzeige
von seiner Existenz gemacht ward und am 9. desselben Monats folgende Rück—
äußerung eintraf:
„Der Magistrat der Kgl. baierischen Stadt Nürnberg hat gegen den Verein,
welchen die hiesigen Volksschullehrer am 1. Oktober 1821 gestiftet und, wiewohl spät,
mittelst Anzeige vom 2.,d8., pr. 8. ds. Mts., zur Kenntnis des Magistrats gebracht
haben, in polneilicher Rücksicht nichts zu erinnern und genehmigt ihn daher kraft dies.
Der J. Bürgermeister:
Binder.
Sek. Küffner.“
»x) Der Sekretär besorgte längere Zeit hindurch auch die Geschäfte eines Vereins—
kassiers. Später (1828) wurde die Vorstandschaft um einen Bibliothekar vermehrt, der den
Namen „Buchwart“ führte.