Metadaten: Die Schweden in Nürnberg

nannte der treue Bursche Helena Elisabeth nicht in Gedanken, 
hatte so eigentümlich ausgesehen, als sie aus ihrem Zimmer trat 
und den Strauß bemerkt haben mußte. So gar nicht erzürnt, 
im Gegenteil! 
Dann hatte er der Brigitte ein Schnippchen geschlagen und 
endlich einen alten Kameraden von Lützen gefunden. Fröhlich 
klimperten die Batzen in seiner Tasche. 
Drittes Rapitel. 
Die Mittagsstunde des 81. Oktobers 1517, in welcher 
Luther seine beruͤhmten 95 Sätze gegen Tetzel und den Ablaßkram 
an die Thür der Schloßkirche zu Wittenberg angeschlagen hatte, 
war zum Scheidepunkti zwischen zwei großen Abschnitten der Welt⸗ 
geschichte geworden, zur Todesstunde des Mittelalters, zur Stunde 
der Geburt der neueren Zeit. 
Wie fast in allen Ländern hatten die Lehren des Reformators 
auch in Steiermark bald Eingang gefunden und festen Fuß ge— 
faßi, so daß das Land auf dem Reichstage zu Augsburg bereits 
freie Religionsübung beanspruchte. Erst 1575 und 1578 jedoch 
konnte diefelbe dem Herzog Karl II., dem jüngsten Sohne Kaiser 
Ferdinands J., dem bei der Länderverteilung 1564 Steiermark, 
Kärnten, Krain und die Grafschaft Görz, das sogenannte Inner— 
Osterreich, zugefallen war, abgenötigt werden. 
In kurzer Zeit hatte der größte Teil des Adels und fast 
die Haͤlfte des Bürger- und Bauernstandes sich der evangelischen 
Kirche zugewandt. 
Um den weiteren Fortschritten des Protestantismus einen 
Damm entgegenzusetzen, rief Herzog Karl 1570 die Jesuiten ins 
Land und stiftete drei Jahre danach die hohe Schule in Graz. 
Sein Sohn, Herzog Ferdinand, der spätere Kaiser, seines 
Namens der Zweite, ganz im Sinne seiner streng katholischen 
Mutter Maria, Tochter Herzog Alberts V. von Bayern, erzogen, 
verschärfte nach seinem Regierungsantritt 1590 in Steiermark 
die schon vom Vater in die Wege geleiteten beschränkenden Maß— 
regeln gegen die neue Religion in rücksichtsloser Weise. 
Er befahl nach widerrechtlicher Aufhebung des Freiheits— 
briefes seines Vaters den Ständen, ihre protestantischen Prediger 
und Lehrer binnen 14 Tagen zu entlassen.
	        
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