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Vorbereitungsklassen ganz wegfallen, die beiden oberen aber mit der
Handelsschule verbunden werden, so daß die Anstalt aus 6 Klassen
bestünde; denn wenn Nürnberg eine Handelsschule erhalten solle —
und daß das Bedürfnis vorhanden sei, werde niemand leugnen, — so
folle man nicht darin das Heil suchen, daß man die Anstalt nach unten
erweitere, sondern alles aufbieten, sie nach oben zu vervollständigen,
da nur die oberen, nicht die unteren Klassen die Benennung „Handels—
schule“ rechtfertigten.
Diesem Separatvotum schloß sich der Magistrat an; auch das
Kollegium der Gemeindebevollmächtigten trat demselben bei und bat,
daß die Reorganisation mit der Energie betrieben werde, welche die
Wichtigkeit des Gegenstandes erheische.
Vorzugsweise empfahl dasselbe dem Magistrat, Rektor Hopf
darauf aufmerksam zu machen, daß auf den Unterricht in der englischen
Sprache, welche neben der franzoösischen jetzt die Weltsprache für das
Geschäftliche und Merkantile sei, so Bedacht genommen werde, daß
dieser Lehrgegenstand schon in den unteren Klassen begonnen werde.
Es glaube, nicht erst darauf verweisen zu müssen, daß Nürnberg mit
seinem überseeischen und Exporthandel daran gelegen sein müsse, für
seine heranzubildende Jugend diesen Lehrzweig kultiviert zu sehen.
Der hierauf vorgelegte Lehrplan stimmt genau mit demjenigen
überein, welcher am 14. Juni 1848 von Rektor Hopf entworfen wor—
den war. Die Erweiterung des englischen Unterrichts wird darin aus—
drücklich zurückgewiesen; und hierin wurde Rektor Hopf von der
K. Regierung und der gemischten Kommission unterstützt; auch betreffs
der beiden unteren Klassen sprach sich die Kommission mit Ausnahme
des Bürgermeisters Hilpert für Beibehaltung aus. Der französische
Unterricht sollte jedoch erweitert und ein 2. Lehrer angestellt werden.
Diese Beschlüsse erhielten endlich durch die K. Ministerialent⸗
schließung vom 24. November 1851, in der auch die beantragte Be—
nennung der Anstalt als „Handelsschule“ gestattet wurde, die hoͤchste
Bestätigung. Die K. Staatsregierung sprach jedoch dabei den Wunsch
aus, es möchte auch dem Unterricht in der Technologie eine bleibende
Stelle in dem Gesamtunterrichte der neuen Anstalt gesichert werden,
da Warenkunde ohne technologische Begründung ein Wissen erzeuge,
welches den heutigen Bedürfnissen eines merkantilen Geschäftsmannes
nicht mehr genügen könne. Die wesentlichen Vorteile dieses für eine
Handelsschule so wichtigen Lehrgegenstandes dürften sich wohl ohne
große Kosten dadurch erreichen lassen, daß den Schülern der Han—
delsschule Zeit und Gelegenheit gegeben werde, diesen Unterricht an