Objekt: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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sol man aus den eisen ins loch führen lassen, über 3 tag zu 
rede halten und zeugen horen. 
4157. (18 a] 31. Dezember 1567: 
Aßmusen Müllers haders halb zu Schweinau sol 
man den angezognen goldschmidgesellen horen,. 
4158. [1567, XI, 13 b] 21. Januar 1568: 
Dem supplicirenden Michel Müller*), goldschmid- 
gesellen, sol man sein begern umb landshuldigung oder ver- 
glaitung ableinen. 
4159. [1567, XI, 21 a] 28. Januar 1568: 
Auf der püxenschiffter und anderer abermals gethan 
supplicirn, inen über jüngst ains e. rats entschidt und gemacht 
ordnung zuzelassen, mit püxen, roren und schlossen ein freie 
handirung und in ofnen kremen fail zu haben, sol man inen der 
rugsherren bedencken nach solch ir begern ableinen und es bei 
jüngster ordnung pleiben lassen. Damit aber den püxenschifftern 
etlicher massen geholfen, sol man mit den schreinern handlen, 
ob sie die uf ein meisterstück irem handwerg eincorporirn wolten 
Jassen; alßdann mit derselben rath, weil die fensterrahm ein ge- 
ring stück, inen ein meisterstück geben, das etwas künstlicher 
denn die rahm ist. 
4160. [1567, XII, 13 a] 16. Februar 1568: 
Wolffen Lescher, steinmetzen, soll man sein begern 
zweier lehrjungen halb ableinen, aber ine sonnst, weil sein zeit 
yetzund Liechtmeß sich geendet, widerumb auf sechs jar lanng 
zu einem statmeister bestellen unnd ein bestallung aufrichten 
unnd 40 f. vereren. 
4161. [1567, XIII, 15 b] 16. März 1568: 
Niclasen Feihlschmidt, dem Niederlender, sol 
man zulassen, seine gemehl under dem rathaus acht tag fail 
haben zu lasen. 
4162, [1567, XIII, 20 a] 19. März 1568: 
Hainrich Hayn, dem goldschmid, sol man zu seiner 
hochzeit ein abentenzlein erlauben. 
4163. [1567, XIV, 4b] 3. April 1568: 
Auf der rugsherren in folgenden sachen verlesene bedencken 
und erstlich, sovil die schreiner und püxenschiffter belangt, 
1) Der jüngere Goldschmied dieses Namens liegt, wie es scheint, auf dem 
Tohanniskirchhofe begraben. Vgl. Trechsel S. 112 Sp. 1 (1623). 
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