Volltext: Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg

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Zimmer in einem Palazzo zu mieten zur Aufstellung der Sammlungen, einen Hörsaal 
und Wohnung des bewachenden Dieners. Der Institutsleiter kann eine Privat- 
wohnung haben. 
Somit würde sich das kunstgeschichtliche Institut durch seine Einfachheit 
wesentlich von dem komplizierten Mechanismus des archäologischen unterscheiden ; 
es will nicht viel mehr sein als eine Station für kunstgeschichtliche Arbeit, und 
das müsste auch in der äusseren Gestaltung zum Ausdruck kommen. ‚Es sollen 
von dem Institut keine Aufgaben gelöst werden, welche ausserhalb der Wirksamkeit 
an Ort und Stelle liegen; keine allumfassenden Publikationen sollen gemacht, keine 
Zeitschriften herausgegeben, keine Stipendien verliehen werden, somit fällt auch die 
Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Zentral-Direktion fort, denn in allen Fragen 
an Ort und Stelle wird am besten der Leiter des Instituts selbst entscheiden, er 
kennt die Verhältnisse am genauesten und weiss daher am sichersten, was Not 
ihut. Die geschäftliche Überwachung müsste wie bei Hochschulen durch eine Behörde 
von Nicht - Fachmännern geschehen. Während wir für die innere wissenschaftliche 
Thätigkeit des kunstgeschichtlichen Instituts manche Ähnlichkeit mit den Stationen des 
archäologischen Instituts in Rom und Athen gefunden haben, werden wir in der 
äussern Gestaltung und geschäftlichen Organisation vom archäologischen Institut 
abweichen müssen. 
Indem wir diesen Fragen jetzt näher treten, müssen wir davon ausgehen, 
dass wir darauf angewiesen sind, das Institut durch private Geldmittel ins Leben zu 
rufen. Wir können uns der festen Zuversicht hingeben, dass das möglich sein wird. 
Kaum aber dürfte es möglich sein, das Institut durch Privatmittel dauernd zu 
erhalten, und wir werden uns nach Gründung desselben an die Regierungen wenden 
müssen mit der Bitte um ständige Subvention. Für ein derartiges Vorgehen haben 
wir ein vortreffliches Vorbild an einer andern deutschen wissenschaftlichen Anstalt 
in Italien, an der zoologischen Station in Neapel. 
Dieselbe wurde im Jahre 1870 durch Dr. Dohrn als sein Privatunternehmen 
gegründet. Er liess die Gebäude auf eigene Kosten errichten. 1872 veröffentlichte 
er in den „Preussischen Jahrbüchern“ einen Aufsatz: „Der gegenwärtige Stand der 
Zoologie und die Gründung zoologischer Stationen.“ Dann wandte er sich, da 
seine Geldmittel nicht mehr ausreichten, an den Minister Delbrück um Subvention 
von Reichswegen. Der Minister verlangte ein befürwortendes Gutachten der Berliner 
Akademie. Nach einigen Schwierigkeiten kam dasselbe zu Stande, und der Station 
wurde vom Deutschen Reich ein jährlicher Zuschuss von 30000 Mark gewährt, der 
vor einigen Jahren auf 40000 Mark erhöht wurde, Die zoologische Station ist 
dem Auswärtigen Amt unterstellt. ‚, Alljährlich erhält diese hohe Behörde“, schreibt 
Dr. Dohrn in seinem Aufsatz in der ‚Deutschen Rundschau‘, August 1892, „einen 
umfangreichen Geschäftsbericht und die bis auf Heller und Pfennig genaue Rechnungs- 
legung des mit dem Budgetjahre des Deutschen Reiches identischen Geschäftsjahres 
der zoologischen Station, welche hier an Ort und Stelle durch den Konsul des 
Deutschen Reiches geprüft und mit seiner Unterschrift versehen an die Botschaft 
in Rom geht und von dort mit einem Parallelbericht des Herrn Botschafters nach 
vorgängiger Ocularinspektion der zoologischen Station dem Auswärtigen Amt über- 
sandt wird.“ Ausserdem wird die zoologische Station subventioniert von den 
Regierungen der deutschen Einzelstaaten und der übrigen Staaten Europas, sowie 
einzelner Universitäten und gelehrter Körperschaften. „Aber diese stehen zur
	        
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