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Zimmer in einem Palazzo zu mieten zur Aufstellung der Sammlungen, einen Hörsaal
und Wohnung des bewachenden Dieners. Der Institutsleiter kann eine Privat-
wohnung haben.
Somit würde sich das kunstgeschichtliche Institut durch seine Einfachheit
wesentlich von dem komplizierten Mechanismus des archäologischen unterscheiden ;
es will nicht viel mehr sein als eine Station für kunstgeschichtliche Arbeit, und
das müsste auch in der äusseren Gestaltung zum Ausdruck kommen. ‚Es sollen
von dem Institut keine Aufgaben gelöst werden, welche ausserhalb der Wirksamkeit
an Ort und Stelle liegen; keine allumfassenden Publikationen sollen gemacht, keine
Zeitschriften herausgegeben, keine Stipendien verliehen werden, somit fällt auch die
Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Zentral-Direktion fort, denn in allen Fragen
an Ort und Stelle wird am besten der Leiter des Instituts selbst entscheiden, er
kennt die Verhältnisse am genauesten und weiss daher am sichersten, was Not
ihut. Die geschäftliche Überwachung müsste wie bei Hochschulen durch eine Behörde
von Nicht - Fachmännern geschehen. Während wir für die innere wissenschaftliche
Thätigkeit des kunstgeschichtlichen Instituts manche Ähnlichkeit mit den Stationen des
archäologischen Instituts in Rom und Athen gefunden haben, werden wir in der
äussern Gestaltung und geschäftlichen Organisation vom archäologischen Institut
abweichen müssen.
Indem wir diesen Fragen jetzt näher treten, müssen wir davon ausgehen,
dass wir darauf angewiesen sind, das Institut durch private Geldmittel ins Leben zu
rufen. Wir können uns der festen Zuversicht hingeben, dass das möglich sein wird.
Kaum aber dürfte es möglich sein, das Institut durch Privatmittel dauernd zu
erhalten, und wir werden uns nach Gründung desselben an die Regierungen wenden
müssen mit der Bitte um ständige Subvention. Für ein derartiges Vorgehen haben
wir ein vortreffliches Vorbild an einer andern deutschen wissenschaftlichen Anstalt
in Italien, an der zoologischen Station in Neapel.
Dieselbe wurde im Jahre 1870 durch Dr. Dohrn als sein Privatunternehmen
gegründet. Er liess die Gebäude auf eigene Kosten errichten. 1872 veröffentlichte
er in den „Preussischen Jahrbüchern“ einen Aufsatz: „Der gegenwärtige Stand der
Zoologie und die Gründung zoologischer Stationen.“ Dann wandte er sich, da
seine Geldmittel nicht mehr ausreichten, an den Minister Delbrück um Subvention
von Reichswegen. Der Minister verlangte ein befürwortendes Gutachten der Berliner
Akademie. Nach einigen Schwierigkeiten kam dasselbe zu Stande, und der Station
wurde vom Deutschen Reich ein jährlicher Zuschuss von 30000 Mark gewährt, der
vor einigen Jahren auf 40000 Mark erhöht wurde, Die zoologische Station ist
dem Auswärtigen Amt unterstellt. ‚, Alljährlich erhält diese hohe Behörde“, schreibt
Dr. Dohrn in seinem Aufsatz in der ‚Deutschen Rundschau‘, August 1892, „einen
umfangreichen Geschäftsbericht und die bis auf Heller und Pfennig genaue Rechnungs-
legung des mit dem Budgetjahre des Deutschen Reiches identischen Geschäftsjahres
der zoologischen Station, welche hier an Ort und Stelle durch den Konsul des
Deutschen Reiches geprüft und mit seiner Unterschrift versehen an die Botschaft
in Rom geht und von dort mit einem Parallelbericht des Herrn Botschafters nach
vorgängiger Ocularinspektion der zoologischen Station dem Auswärtigen Amt über-
sandt wird.“ Ausserdem wird die zoologische Station subventioniert von den
Regierungen der deutschen Einzelstaaten und der übrigen Staaten Europas, sowie
einzelner Universitäten und gelehrter Körperschaften. „Aber diese stehen zur