Volltext: Die Bergfestung Rothenberg

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Festungshof an die Reihe und Toilette, jedem keimenden 
Grashalm war Vernichtung geschworen, die Kanäle befanden 
sich bereits geputzt, die Kasematten gereinigt und immer 
kamen noch schöne Tage, welche schließlich zu Ausgrabungen 
verwendet wurden. Der Gedanke hiezu ward im Festungs— 
kriegsrath geplant und die Idee, freilich unter Aufwendung 
vermehrter Wachsamkeit, kam erst in den Steinbrüchen, 
später auch im sog. Beckenzipfel bei Kersbach, einmal sogar 
bei Speikern in Anwendung, lieferte nützliche Arbeit genug, 
manches interessante Gewaffen, Schwert und Lanze aus alter 
Zeit, — ja, der wohlerhaltene Urnen- und Knocheninhalt 
mehrerer Heiden- oder Hunnengräber kamen (elbstverständlich 
reskriptlich gebilligt) in des sammelfreudigen Kommandanten 
Besitz während ausgesetzte Prämien für hervorragende Funde 
in Kreuzer- und Groschenform das erlaubte Taschengeld der 
Militärhäftlinge erfreulich mehrten und einen Wetteifer seltener 
Art um etwaige Gewinnung des damals schon im Kopfe der 
Bevölkerung spukenden „goldenen Männlein auf silbernem 
Rößlein“ männiglich erweckten. — Bei den Wegarbeiten 
mußten selbstverständlich die Zügel der Ueberwachung straff 
gezogen werden; wie sehr nothwendig dies war, bekundete 
ein Blitzstrahl aus dem Quartier der Festungsleitung Nr. 233 
vom 24. October 1835, also lautend: 
„Es wurde mißfällig wahrgenommen, daß die 
Schanzsträflinge nicht so zur Arbeit angehalten werden, 
wie es eigentlich der Fall sein sollte. Es wird daher 
denen (2) Soldaten, welche zur Aufsicht derselben bei 
der Arbeit commandirt sind, strengstens aufgetragen, 
die Schanzsträflinge zur Arbeit öfters aufzumuntern 
und dieselben zur Arbeit anzuhalten, welches nur 
dadurch geschehen kann, wenn von obengenannter 
Mannschaft Angesichts der Sträflinge sich gesetzt und 
männlich betragen wird.“ 
„Die Unteroffiziere vom Feuerpicket sowie der 
Profoß erhalten den Auftrag, sich öfters zu überzeugen, 
ob die Sträflinge arbeiten und die Mannschaften 
aufmerksam auf dieselben sind. — Sollte Einer oder 
der Andere gegen diesen Befehl handeln, so ist der
	        
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