Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

8. 58. 
Hiernächst hat die Polizeimannschaft ihr Augen⸗ 
merk zu richten: 
A) auf die speciellen Theile des neuen Strafgesetz— 
buches von Art. 101 an, und 
3) auf das Polizeistrafgesetzbuch von Art. 46 an 
mit den dazu gehörigen ober- und ortspolizeilichen 
Vorschriften ꝛc., 
nämlich: 
Anr 
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ad 
) Hochverrath. 
Art. 101 u. 192 
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2) Aufruhr. 
Art. 104. 
3Aufforderung zu einem hochverrätherischen Unter— 
nehmen. 
Art. 108. 
Staatsgefährliche Zusammenrottung 
Art. 109 
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Ver 
ijg 
Pp 
5) Angriffe gegen einen auswärtigen Staat, oder 
dessen Oberhanpt. 
Art. 114. 
5) Verleitung von Militär-Personen und Landwehr—⸗ 
männern zur Untreue und zum Ungehorsam. 
Art. 115. 
9— 
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