8. 58.
Hiernächst hat die Polizeimannschaft ihr Augen⸗
merk zu richten:
A) auf die speciellen Theile des neuen Strafgesetz—
buches von Art. 101 an, und
3) auf das Polizeistrafgesetzbuch von Art. 46 an
mit den dazu gehörigen ober- und ortspolizeilichen
Vorschriften ꝛc.,
nämlich:
Anr
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ad
) Hochverrath.
Art. 101 u. 192
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2) Aufruhr.
Art. 104.
3Aufforderung zu einem hochverrätherischen Unter—
nehmen.
Art. 108.
Staatsgefährliche Zusammenrottung
Art. 109
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Ver
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5) Angriffe gegen einen auswärtigen Staat, oder
dessen Oberhanpt.
Art. 114.
5) Verleitung von Militär-Personen und Landwehr—⸗
männern zur Untreue und zum Ungehorsam.
Art. 115.
9—
Noe
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