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Zweiter Abschnitt.
Dienstes- Eintheilung.
8. 14.
Numerischer Stand der Mannschaft.
Die Polizeimannschaft besteht aus
1 Oberrottmeister,
6 Rottmeistern und
der erforderlichen Anzahl Polizeisoldaten.
J
n
en
8. 15.
Bezeichnung der Dienste.
Die ganze Mannschaft verrichtet
1) die täglichen Wachtdienste auf der Polizei⸗Haupt—⸗
wache;
2) die täglichen Patrouillendienste;
8) die Nebendienste;
M die periodischen Dienste.
8. 16.
Der Polizei⸗Oberrottmeister hat unter specieller
Leitung und Verantwortlichkeit des Polizei⸗ Vorstan⸗
des die gesammte Thätigkeit der Polizeimannschaft zu
regeln und zu überwachen.
An den Oberrottmeister ergehen für die Poli—
zeimannschaft zunächst alle Befehle des Polizeivorstan—