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Erster Theil.
Dienste der Polizei-Mannuschaft im
Allgemeinen.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Vorschriften.
8. 1.
Verhalten der Polizeimannschaft im Allgemeinen.
Die Polizeimannschaft hat sich stets gesittet,
männlich und anständig zu betragen, Spiel und Trun—
kenheit zu meiden, aller Unordnungen und Ausschwei—
fungen sich zu enthalten, mit unsittlichen oder übel
berüchtigten, oder wenigstens zweideutigen Personen,
beiderlei Geschlechtes, keinen näheren Umgang zu pfle—
gen, und sowohl in als außer Dienst gegen das
Publikum sich bescheiden und höflich zu benehmen.
In ihrem ganzen Wesen soll der ehrenvolle Beruf
zum Ausdruck kommen, den rechtschaffenen und ord—
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