fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
zuweisung verursachte auch insoferne eine bedeutende Mehrbelastung der städtischen Futter⸗ 
mittelstelle als die Belieferung der Geflügelzuchtvereine wegfiel. 
Ziegen-und Kaninchenfutter. Die im Vorjahre durch die städtische Futter— 
mittelstelle vermittelte Grasnutzung aus privaten Haus- und Vorgärten für bedürftige Ziegen— 
und Kaninchenhalter wurde 1917 nicht mehr aufgenommen. Den Bedachten waren vielfach 
die Grasflächen nicht ergiebig genug oder zu weit entfernt, weshalb die Abgrasung oft nur 
lässig erfolgte, oder ganz unterblieb: auch hielten sich eine Reihe von Gartenbesitzern nicht 
an die Anordnungen der städtischen Futtermittelstelle. Die städtische Futtermittelstelle hob 
wieder die für die Abgabe von Laub und Gras aus den städtischen Anlagen zu entrichtende 
Schnittgebühr (für jede Ziege monatlich 186, für jedes Kaninchen jährlich 16) für die Stadt— 
gärtnerei ein, auch übernahm sie den Bezug, die Einlagerung und die Abgabe gelegentlicher 
Futterzuweisungen seitens der Landesfuttermittelstelle an die Kleintierzuchtvereine, die nach 
Moglichkeit aus den städtischen Lagervorräten mit unterstützt wurden. 
Sonstiges Futter. Für Tauben konnte das ganze Jahr hindurch etwas Futter 
(für 1 Taube monatlich 85—1 8 Wickengemenge) aufgebracht werden. Nicht möglich war 
die Beschaffung von Mastfutter für Gänse, Enten und sonstiges Mastgeflügel. Hunde— 
futter wurde nur in Ausnahmefällen von der städtischen Futtermittelstelle beansprucht. Es 
standen kleine Mengen von Hundekonserven zur Verfügung. Der Tierbestand des Nürn— 
berger Tiergartens konnte weiterhin durchgehalten werden. 
Im Jahre 1917 standen insgesamt 228 86041 Ztr. Futtermittel zur Verfügung. 
Abgegeben wurden hiervon 214054,28 Ztr. sodaß am Jahresschluß noch 14306.18 Itr. vor⸗ 
handen waren. 
Nachstehend eine Zusammenstellung über Art, Menge und Preis der abgegebenen 
214054,28 3tr. Futtermittel: soferne verschiedene Preise bestanden, wurde der Höchftpreis eingesetzt. 
Es wurden abgegeben 13422 Ztr. Ausklopfmehl zu einem Verbraucherpreis von 
7.550 MA für den Zentner, 0,91 Ztr. Back- und Teigabfälle zu je 7,50 MA, 271,80 Ztr. Blut- 
melasse zu je 164, 201,80 Ztr. Bohnenfuttermehl zu je 34,85 MA, 552,85 3tr. Bohnen- 
schalenkleie zu je 17,6000, 100,88 Ztr. Brandfutter (brandbesch. Körnergemenge) zu je 25,60 MAs), 
11,70 Ztr. Brennesselblätter getr. zu je 14,70 M, 12,50 Ztr. Zichorienausputz zu je 9,60 M, 
6831,80 Ztr. Eiweißstrohkraftfutter (aufgeschl. Stroh mit Melasse, Fleischmehlzusatz) zu je 
27,50 Aq), 201,80 Z3tr. Erbsenfuttermehl zu je 28,75 46, 81 Ztr. Erbsenstrohmehl zu je 8 A, 
22,96 Ztr. Fischmehl zu je 54 , 107,17 Ztr. Fleischfuttermehl zu je 18 A, 1188,52 Ztr. 
Fleischmehlmelasse zu je 16,25240, 2 Ztr. Fußmehl zu je 7, 83046, 2 Ztr. Futterkalk zu je 1846, 252,21 Ztr. 
Futterkürbisse zu je 446, 4 Ztr. Futtermehl zu je 26,3000, 2700, 66 Ztr. Futterschrot zu je 
6,70 A6, 252,46 3tr. Geflügelbackfutter zu je 26,7546, 90, 80 Ztr. Gelägermischfutter zu je 13,580 M6, 
3190,37 Ztr. Gerste zu je 19,50 A, 11291,08 Gerstenkleie zu je O M. 13,76 Z3tr. Griefen 
(Talgschmelzrückstände) zu je 18,65M, 5704,80 Ztr. Häckselmelasse zu je 100, 22 542,80 3tr. 
Hafer zu je 19 M, 1196,58 Ztr. Haferfuttermehl zu je 20 M, 1474,70 Ztr. Haferkleie zu 
se 8,75 M. 5034,18 Ztr. Haferschalen zu je 4,75 X, 1 Ztr. Hanfsaat 50 6,20460 Ztr. 
Hederichkuchenmehl zu je 13 A, 180 Ztr. Heidekrauthäcksel zu je 6,80 A, 271,60 Ztr. 
Heidekrautmehl zu je 1746, 27 Ztr. Heidemehlmelasse zu je 1245 , 1,10 Ztr. Hirse zu 
je 29 M, 808 Ztr. Hülsenfrüchte (besch. Erbsen, Bohnen und Wicken) zu je 22,60 M, 
13,98 Ztr. Hundefutter (enthäutete Rindsohren) zu je 1,20 462), 15 Ztr. Johannisbrot zu je 
27 A, 32,26 Ztr. Kartoffel- und Rübenfuttermehl (gemischt) zu je 2646, 2,18 Ztr. Kartoffel— 
mehl (beschädigt) zu je 16 6, 650,80 Ztr. Kartoffelstärkefutter zu je 24,80 M, 8 197,95 Ztr. 
Kleie, ausl. zu je 17,560 M. 183 3608,03 Itr. Kleie, inl, zu je 7.75 A, 6572,17 Ztr. Kleie⸗ 
Anmerkungen siehe nächste Seite. 
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