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Von der Wachtmannschaft sind die vorgeschrie—
benen Ronden umsichtig zu machen und die erfor—
derlichen Posten abzustellen.
Die näheren Anweisungen für den Wachtdienst,
wie für den Ronden- und Postendienst — ein—
schließlich der Markt- und Bahnüberwachung und
des Theaterdienstes — sind in der Wachtdienstan—
weisung für die Polizeimannschaft enthalten.
819.
Besondere Sicherheitsronden.
Zur Ausübung des Sicherheitsdienstes in der
Stadt, insbesondere auch zur Aufsicht auf Bettler
und legitimationslose Personen, und zwar ohne Be—
schränkung auf einen bestimmten Bezirk oder auf
gewisse Stunden werden alltäglich etliche Polizei—
soldaten abgeordnet, welche in Zivilkleidung Dienst
zu thun und hiebei jederzeit ihre Legitimations—
karten bei sich zu führen haben.
820.
Bezirksdienst.
Für einen Bezirk von 2—3 Stadtdistrikten
wird je ein Bezirkspolizist aufgestellt. Derselbe hat
daselbst unter Tags den Polizeidienst mit besonderer
Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit und die
öffentliche Reinlichkeit, dann auf die Bettler, Land—
streicher, Hausierer u. s. w. auszuüben. Den ihn
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