Volltext: Dienstanweisung für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der kgl. bayer. Stadt Nürnberg

19 
N 
s2 
3 
t 
Von der Wachtmannschaft sind die vorgeschrie— 
benen Ronden umsichtig zu machen und die erfor— 
derlichen Posten abzustellen. 
Die näheren Anweisungen für den Wachtdienst, 
wie für den Ronden- und Postendienst — ein— 
schließlich der Markt- und Bahnüberwachung und 
des Theaterdienstes — sind in der Wachtdienstan— 
weisung für die Polizeimannschaft enthalten. 
819. 
Besondere Sicherheitsronden. 
Zur Ausübung des Sicherheitsdienstes in der 
Stadt, insbesondere auch zur Aufsicht auf Bettler 
und legitimationslose Personen, und zwar ohne Be— 
schränkung auf einen bestimmten Bezirk oder auf 
gewisse Stunden werden alltäglich etliche Polizei— 
soldaten abgeordnet, welche in Zivilkleidung Dienst 
zu thun und hiebei jederzeit ihre Legitimations— 
karten bei sich zu führen haben. 
820. 
Bezirksdienst. 
Für einen Bezirk von 2—3 Stadtdistrikten 
wird je ein Bezirkspolizist aufgestellt. Derselbe hat 
daselbst unter Tags den Polizeidienst mit besonderer 
Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit und die 
öffentliche Reinlichkeit, dann auf die Bettler, Land— 
streicher, Hausierer u. s. w. auszuüben. Den ihn 
9*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.