Volltext: Dienstanweisung für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der kgl. bayer. Stadt Nürnberg

Desgleichen haben die Rottmeister die zum 
Vollzuge an die äußeren Wachen ergehenden Auf— 
träge in die dort aufliegenden Vormerkungsbücher 
einzutragen. 
Dienstvernachlässigungen seitens der Mannschaft 
sind von den Rottmeistern in jedem Falle zur An⸗ 
zeige zu bringen. Üüber den Vollzug jeder Unter— 
suchung einer Polizeiwache hat der untersuchende 
Rottmeister unter Angabe der Zeit der Unter— 
suchung und Beisetzung seiner Namensunterschrift 
Vormerkung in dem in jedem Wachtlokale zu diesem 
Zwecke aufliegenden Buche zu machen. 
Über die Zeiträume, in welchen die Polizei— 
wachen und Ronden zu untersuchen sind, ergeht 
keine besondere Vorschrift, nur wird gefordert, daß 
die Zeit immer so gewählt werde, daß die be— 
treffende Mannschaft über dieselbe im Ungewissen ist. 
Bezüglich der weiteren Obliegenheiten der Rott— 
meister wird auf die besondere Dienstesanweisung 
für dieselben hingewiesen. 
8 18. 
Wacht-, Ronden- und Postendienst. 
Die Polizeihauptwache sowohl als sämtliche 
Nebenwachen sind zur Tages- wie zur Nachtzeit mit 
der aus dem Dienstzettel sich ergebenden Anzahl 
von Polizeisoldaten zu besetzen.
	        
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