Volltext: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

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b) Gesundheitspolizeiliche Vorschriften in Bezug auf Gebäude 
(Grubenordnung, Abfuhr der Fäkalien cfr. oben, Anlage von Spülaborten, 
Besteigen der Abortgruben, Beziehen neu hergestellter Wohnungen und 
Wohnräume). 
c) Nahrungs- und Genussmittel-Polizei. Hierher gehört vor allem 
das wohldurchgebildete System der Trichinenschau in Nürnberg; die Beschau der 
ausserhalb des Schlachthofs geschlachteten Thiere und der von auswärts ein- 
geführten Thiere und Fleischwaren, der Verkehr mit animalischen Nahrungs- 
und Genussmitteln, 
An dieser Stelle möge auf 2 Anstalten hingewiesen sein, von denen die 
eine hygienisch mustergiltig eingerichtet und betrieben ist: der Schlachthof, 
und die andere für die Untersuchung und hygienische Reinhaltung der 
Nahrungs- und Genussmittel von eminent weittragender Bedeutung ist: die 
städtische Untersuchungsanstalt, In letzterer werden jährlich an 3000 
Proben von Fleisch, Milch, Butter, Schmalz, Margarine, Käse, Fette, Mehl, Hefe, 
Honig, Chokolade, Conditoreiwaaren, Conserven, Bier, Weine, Spirituosen, Essig, 
Gewürze etc. etc. untersucht und auf ihre Reinheit controlirt, 
Für den Verkehr mit Milch — inclusive Kur- und Kindermilch --- und 
mit Brodwaaren sind in diesem Jahre neue polizeiliche Vorschriften in Kraft 
getreten. 
Es möge dieser kurze Ueberblick nicht geschlossen sein, ohne der 
Männer zu gedenken, welchen hauptsächlich das Verdienst gebührt, die An- 
regung zu den hygienischen Arbeiten in unserer Vaterstadt Nürnberg gegeben 
respektive deren Ausführung in die Wege geleitet zu haben: Es sind dies der 
k. Bezirksarzt Herr Medizinalrath Dr. G. Merkel, und die beiden Bürger- 
meister unserer Stadt weiland Herr Freiherr von Stromer und Herr Ritter 
Dr. von Schuh.
	        
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