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b) Gesundheitspolizeiliche Vorschriften in Bezug auf Gebäude
(Grubenordnung, Abfuhr der Fäkalien cfr. oben, Anlage von Spülaborten,
Besteigen der Abortgruben, Beziehen neu hergestellter Wohnungen und
Wohnräume).
c) Nahrungs- und Genussmittel-Polizei. Hierher gehört vor allem
das wohldurchgebildete System der Trichinenschau in Nürnberg; die Beschau der
ausserhalb des Schlachthofs geschlachteten Thiere und der von auswärts ein-
geführten Thiere und Fleischwaren, der Verkehr mit animalischen Nahrungs-
und Genussmitteln,
An dieser Stelle möge auf 2 Anstalten hingewiesen sein, von denen die
eine hygienisch mustergiltig eingerichtet und betrieben ist: der Schlachthof,
und die andere für die Untersuchung und hygienische Reinhaltung der
Nahrungs- und Genussmittel von eminent weittragender Bedeutung ist: die
städtische Untersuchungsanstalt, In letzterer werden jährlich an 3000
Proben von Fleisch, Milch, Butter, Schmalz, Margarine, Käse, Fette, Mehl, Hefe,
Honig, Chokolade, Conditoreiwaaren, Conserven, Bier, Weine, Spirituosen, Essig,
Gewürze etc. etc. untersucht und auf ihre Reinheit controlirt,
Für den Verkehr mit Milch — inclusive Kur- und Kindermilch --- und
mit Brodwaaren sind in diesem Jahre neue polizeiliche Vorschriften in Kraft
getreten.
Es möge dieser kurze Ueberblick nicht geschlossen sein, ohne der
Männer zu gedenken, welchen hauptsächlich das Verdienst gebührt, die An-
regung zu den hygienischen Arbeiten in unserer Vaterstadt Nürnberg gegeben
respektive deren Ausführung in die Wege geleitet zu haben: Es sind dies der
k. Bezirksarzt Herr Medizinalrath Dr. G. Merkel, und die beiden Bürger-
meister unserer Stadt weiland Herr Freiherr von Stromer und Herr Ritter
Dr. von Schuh.