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lig unbekannt. Wozu also ein strenges Verbot?
Zur Zeit, da Kaiser Joseph öffentlich bekannt
machte, daß Se. Majestät es nicht übel nehmen
würden, wenn man auch sogar über Höchst Dero
Person sich Erinnerungen erlaubte, hat es nicht
an Broschüren gefehlt, worinn dem Monarchen
anzüglich begegnet wurde. Joseph ließ es da—
bey bewenden und Censur- und Preßfreiheit hat—
ten nach wie vor ihren ungehinderten Fortgang.
Die Person und Regierung des Kaisers wurde
von keinem anscheinenden Volksaufstand durch
diese Freiheit angefeindet, wohl aber durch ei—
ne gewisse Strenge, womit er seine Ungarn
und andere, beschränkte. Hätte der ietzige Kai—
ser gleich bei Antritt seiner Regierung, mehrere
Grundsätze seines Oheims wieder in Gang ge—
bracht und Josephs begünstigte Freiheit zurück—
gerufen, vielleicht würde man nie von einer ge—
fährlichen Absicht gegen den Monarchen und den
Staat etwas gehört, nie Schwerdt und Strang
zur Erhaltung der Ruhe nöthig gehabt haben.
Nichts kann als Staatsmaxime angenommen,
oder als Staatsgesetz aufgestellt werden, worun—
ter die Rechte einiger, geschweige mehrerer Men—
schen sich gekränkt finden. Im Gegentheil gebie—
tet wahre Staatsklugheit, daß die oberste Ge—
walt