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Polizeiverwaltung
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Es erhalten alljährlich
a) Wachtmeister und Bizewachtmeister 2 Wochen, nach vollendetem 465. Lebensjahre 3 Wochen,
b) Sergeanten und Schutzleute 10 Tage, nach vollendetem 465. Lebensjahre 2 Wochen Urlaub.
Innerhalb der Probezeit wird Urlaub nicht gewährt.
Zur Regelung der Urlaubsverhältnisse im einzelnen wurden vom Stadtmagistrat besondere
Ausführungsbestimmungen erlassen.
Die Führung der bisher in Gebrauch gewesenen Dienstbücher wurde der Schutzmannschaft
bersuchsweise erlassen. An ihrer Stelle ist die Einführung von Tagesberichten geplant.
Der Dienst der Mannschaft der Hauptwache erfuhr insofern eine Erweiterung, als ihr die
nächtliche Begehung des Fünferhauses, des Krafftschen Hauses und des Neubaues an der
Theresienstraße neben der bisher ausgeübten Begehung des alten Rathauses überwiesen wurde.
Ausbildung der Schutzmannschaft. Bis zum Jdahre 1900 wurde sowohl der
Dienstunterricht als auch der Elementar⸗ und Stenographieunterricht an die Schutzleute teils
auf Polizeiwachen teils in Schulräumen erteilt. Da dies mit verschiedenen Unzuträglichkeiten
verbunden war, wurde schon im Jahre 1908 der Antrag gestellt, besondere Räume für
den Unterricht der Schutzmannschaft bereit zu stellen und vorgeschlagen hierfür leer—
stehende Räume im Bause Findelgasse 3 einzurichten.
Die nötigen Mittel zum Umbau und zur Einrichtung wurden für 1909 genehmigt und im
Sommer 1909 konnten die Räume in Benutzung genommen werden. Sie bestehen in einem
kleineren Raum im Erdgeschosse, einem großen Lehrsaal sowie den erforderlichen Nebenräumen
(Garderobe, Bedürfnisanstalt usw.) im Obergeschosse, mit entsprechender Beleuchtung und Be—
heizung. Im Schuljahre 1900/ 1910 wurden sie zeitweise auch der Schulverwaltung
zur Erteilung von Zeichenunterricht an Volks- und Fortbildungsschüler überlassen. Seit Juli
1910 stehen sie ausschließlich für den Unterricht an die Schutzmannschaft zur Verfügung und
wurden mit Tischen, Stühlen, Lehrmitteln usw. zweckentsprechend eingerichtet. In ihnen
finden nunmehr sowohl die Ausbildungskurse für neu zugehende Schutzleute als auch der Dienst⸗
unterricht, Elementarunterricht und Stenographieunterricht statt.
Die im Berichte für 1900 erwähnten schulmäßigen Ausbildungskurse
für neu zugehende Schutzleute wurden im Berichtsjahre fortgesetzt. Es fanden je! Kursus
im Frühjahr und Sommer und l weiterer Kursus im Herbste statt. Der letztere wurde auf 3
Monate ausgedehnt, eine Dauer, die für die Zukunft die Regel bilden wird. Die Ergebnisse
dieser Art der Ausbildung waren durchaus befriedigend. Deshalb wird der weitere Ausbau
der Einrichtung angelegentlichst betrieben werden.
DerElementarunterricht für Schutzleute wurde mit Erfolg fortgesetzt. Oer Unterricht
über erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen wurde vom städtischen Oberarzt
an die Schutzmannschaft wie alljährlich erteilt. Die UÜbungen im Schießen mit Dienst—
revolbern und Browningpistolen fanden wie früher unter eingehender Anleitung über
Handhabung und Gebrauch der Waffen auf dem polizeilichen Schießstand statt. In dem Betrieb
der Reitübungen der berittenen Schutzmannschaft ist eine Anderung nicht eingetreten.
Der CTurnunterricht wurde fortgesetzt, jedoch mit der Maßgabe, daß an ihm nur
die 5 jüngsten Jahrgänge der Schutzmannschaft teilzunehmen verpflichtet sind.
Die Unterrichtskurse in der Gabelsberger Stenogra phie sowie in derenglischen
und französischen Spra che wurden auch im Berichtsjahre abgehalten.
Polizeihunde. Die Anschaffung von Hunden für den äußeren Dienst verzögerte sich
zunächst durch Verhandlungen über die Einrichtung eines Zwingers. Da nach Abschluß
der Verhandlungen die Mittel zur Errichtung des Zwingers nicht genehmigt wurden, mußte
der weniger empfehlenswerte Weg eingeschlagen werden, die zu beschaffenden Hunde an einzelne
Schutzleute abzugeben, denen geeignete Unterkunftsräume für sie zur Verfügung stehen.
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