Ad zwar 2 mit
Kleinen Leitern
eln. Ausserdem
Näxten,
:M die beiden
die Wagen mit
Warten, der mit
genen Brunnen
las Wasser zum
5 Rotten Lands-
errn haben“,
eNN auff die
sen, gegen den
Tangs „eilends
«Her zum Feuer
ach zu tun“.
jungen, welche
schicker, städti-
1e Türmer, der
% alt (1.60 M.)
alt (1.07 M.)
Dfg, (65 Pfg))
My. 136 Pig.)
% alt (428 M.
5% alt (3.20 M.)
ü alt (2.14 M.)
Pfg, (65 Pfg)
Dig. (65 Pig.)
fg. (1.30 M.
Hy. 165 Pig.)
pie. (65 Pig)
sämtlichen Türmern, mit Ausnahme des
ersten, zusammen... . = 4 3.
jedem der Scharwächter, die das Feuer
bekannt gemacht. . . A
den Abladern am Weinmarkt, Anstechern
Einlegern, Aufdingern, Bierküfern, Salz
Messern, geschwornen Schützen, den zweı
Knechten in Gostenhof und jeden Wächter, je
dem Heuwieger, jedem Frohnboten und
Marktfnesser, , .. ht + 36 Pfg. (65 Pfg.)
jedem gemeinen Mann, der beim Feuer
gerettet Hat... 0.0... en 16 Pfg. (20 Pfg.)
jedem Hausknecht, dem Aufbieter und
Gesellen je ..... 0 nr 42 Pfg. (75 Pfg.)
den Knechten mit Pickelhauben, die beim
Feuer die Eimer aus dem Weg räumen, je. 36 Pfg. (65 Pf.)
die nach dem Feuer das Zeug zusammen-
tragen, jedem , ... 36 Pfg. (65 Pfg.)
Anmerkung, ] ®% neu=4G alt, 1 {Rn alt = 30 Pfennige, 8 {fh
alt = I Gulden, 2 Pfennige = 3 Heller, 1 q% neuer Heller entsprach dem Werl
von 10,68 gr Silber oder ungefähr dem heutigen Wert von 2 Mk. 14 Pfe.
Löschgeräte waren 1544 vorhanden :
1824 juchtene Eimer,
219 messinge Handspritzen,
404 Fackeln,
4 Pickelhauben,
157 Leitern,
103 Hacken,
55 Kufen,
50 Schuffen (Schöpfer).
Die nun folgenden Feuerlöschordnungen beruhten alle auf
den alten früheren Löschordnungen. Sie wurden ergänzt durch
die bei Bränden gemachten Erfahrungen, Vervollkommnung der
Löscheinrichtungen und infolge Vergrösserung der Stadt.
Die „erneute Feuer-Ordnung“ von 1596 enthielt nur, dass
anstatt 16 Peunttaglöhner 32 bestimmt waren zum Wegräumen
der Eimer. Ferner, dass der Spitelmeister angehalten war, Mist zu
fahren zur Stemmung und Aufsiauung des Wascare
1 Gulden (4.28 M.)
! Gulden (4,28 M.)