Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

A437 
24.76. [1612, I, 6 a] 16. April 1612: 
Hainrich Macken und Michel Müller, beeden gol14d- 
schmidsgesellen, soll man der rugsherren bedencken gemes 
zulassen, das er, Mack, yetzt alßbalden, der Müller aber nach 
verscheinung eins halben jars in die maisterstück einsitzen möge; 
Adam Schmid aber sein begern abschlagen und ihn auff die 
ordnung weisen; sonsten aber zu der goldschmidordnung 
bringen, welcher gesell [6 b] hinfüro sich ehelich verheuraten 
werde, ehe er seine maisterstück gemacht und seine zeit erstanden, 
das derselbe nitt alein mitt den maisterstücken weitter nitt zuge- 
laßen, sonder auch seins handwercks, alhie zu treiben, ganz und 
gar verlustig sein soll, und obgleich hinfüro ein goldschmids- 
gesell sich zu eines goldschmids wittib mitt kindern verheuraten 
und umb zulassung zu den maisterstücken suppliciren würde, 
so sollen derselben deß jahrs mehr nit alß einer zu den maister- 
stücken zugelassen werden. 
23477. [1612, I, 16 b] 18. April 1612: 
Michel Georg, brieffmaler, kommt vor. 
24.78. [1612, I, 42 a] 28. April 1612: 
Paulus Kramer, püttner und christallsteinschnei- 
der, soll man aus den eisen ins loch gehen lassen und’ auff 
Steffan Kramers und Endres Danreutters ansag zu red halten, 
umb mehrer nachrichtung willen aber bey der nachbarschafft 
mehr kunthschafft einziehen. 
2479, [1612, I, 46 a] 29. April 1612: 
Meister Jacob Wolff, stainmetzen, soll man auff zwen 
tag erlauben, zu herren Hansen Adam von Wolffstain zu raisen 
und einen brunnenbau zu besichtigen. 
24890. [1612, II, 3 a] 14. Mai 1612: 
Hansen Geigers, malers, entschuldigung, das mitt dem 
gemäl, so er Jobst Rotgeb an sein. haus gemalet, Jeremias 
Grießbacher und sein weib nitt gemaint gewest, soll man dißmal 
dabey bleiben lassen, ime aber, sowol auch dem Rotgeb anzeigen, 
Meine Herren können mitt ihrer entschuldigung nitt allerdings 
zeichnisses. Rosenberg Nr. 1310: »Meister 1608, Genannter 1611 [vielmehr 1612]}. 
Geschworner 1629, + 1636 ?« [vielmehr 1635, s. u.]. Mummenhoff, Rathaus 5, 270 f, 
(1611), 276 f. (1612), 280 (1616). Gebert S. 84. Nach Trechsel S. 854 starb »der 
Erbar Hainrich Straub« am 2. Dezember 1635, seine Frau Martha »ein geborne 
Petzoltin« am 4. Oktober 1634. (Grab auf dem Tohanniskirchhofe.‘)
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.