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langte! wie kurz vor dem Rastatter Kongress die sechs
Reichsstädte.? Während er 1797 aus Rücksicht auf die
Augustkonvention nur einen Teil von Bamberg und
Würzburg erwerben wollte, wünschte er jetzt die beiden
Bistümer ganz für Preussen, entsprechend der Sinnes-
änderung, welche die Instruktion Lucchesinis vom Oktober
1800 bekundet hatte; dagegen beahspruchte er von dem
Bistum Eichstädt nur die fünf von Ansbach umschlossenen
Bezirke. Haugwitz trat der Meinung Hardenbergs bei®ß
Auf den Rat von Haugwitz entschied Friedrich Wilhelm
für Franken.“ Doch forderte dieser in der Anweisung an
Lucchesini® ausser dem fränkischen immer noch nord-
deutschen Ersatz.® Das reiche Bistum Hildesheim, das,
anmittelbar .an das Halherstädtische grenzend und von dem
preussischen Fürstentum Minden durch einen nicht zu
breiten Streifen hannöverschen Landes getrennt, finanziell
und politisch wertvoll war, das Bistum Osnabrück, das
Minden mit der preussischen Grafschaft Tecklenburg‘ ver-
band, ausserdem das dem Kurfürsten von Mainz gehörige
Eichsfeld.”? Hoch gingen die Forderungen ‚des Königs.
Im so schwerer war für ihn das Spiel.
Die auswärtige Politik Pfalzbayerns während der französi-
schen Revolution war im allyemeinen klug und wohl überlegt.?
1. Memoire vom 26. Jan. 1801: Bailleu II, 26. — Ranke I
440 f.; Häusser? II, 346.
2, Vgl. Voltz 187 f., 193.
3. In dem Schreiben vom 20. Feb. 1801. — Ranke I, 440.
4. Bailleu II, 29; Ranke I, 441.
5. Am 25. Febr, 1801: Bailleu 11, 29. — Thiers: Histoire du
consulat et de V’empire III (1845), 64.
6. Entsprechend dem Gutachten von Heinitz und Hard. wie
dem Vorschlag von Haugw.: Bailleu II, 27 — Ranke I, 441.
7. Bailleu II, 29; Ranke I, 441. — Häusser$ II, 346 weist
hier einige Unrichtigkeiten auf,
8. S. auch das Urteil Montgelas’: Denkwürdigkeiten 4 f.