Objekt: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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ftellung. Die Arbeitsvermittelung fiel idnen zum größeren 
Teile von felbft wieder zu, ebenfo wie der ihnen anfangs 
gewährte EInbogenraum fi durch die Gewalt der Unitände 
nach und nach wieder erweiterte. 
Indes erft Ausgangs 1573 wurde der VBorjchlag der 
Kugsheren zum Gefeß erhoben. Der NRatSverlaß ift vom 
18. Dezember 1573 datiert2%® und bezieht fich auf die 
Kegelung der Verhältnifje in den gejdenften Handwerken. 
Sur diefe wurde zunächft?* eine die allgemeine Frage be- 
Handelnde Ordnung, ein typifcher Srundriß aufgeftellt, an 
den die fpätere gefeßgeberifche Thätigkeit anknüpfen fonnte. 
Das Schema, das in der Sammlung der Sejellenordnungen 
ung gar oft begegnet, das auch in die Handwerksordnungen 2° 
aufgenommen ift, findet fich u. a. in feiner reinen, 1prachlich 
nicht überarbeiteten SGeftalt mehrfach in den Handwerkerladen. 
Wir veröffentlichen ce nach der in der Schreinerlade 2° auf- 
bemwahrten Urfchrift: 
Zwar hat cin ehrbarer Rat, unfere Herren, bis anhero als ein ge- 
horfamer Stand und Glied des Heiligen römifchen Reichs an den 
Mandaten, wegen derer fich zuvor die k £. Majeftät jamt Kurfürften, 
Hürften und anderen Ständen des NeichsS Kraft der vielergangenen Neichs- 
abfchiede der abgeftellten Gefellenfchenfen halber einhellig verglidhen 
haben, in biefer Stadt gehorfam gehalten, ift auch noch nicht der 
Meinung, hierin oder anderswo von den KeichSbefchlüfien abzu- 
weichen. E€$ befinden jedoch ihre Chrbarkeiten aus den bisher an fie ge: 
brachten vielfältigen Schriften, Klagen und Befdhwerden der gefchenften 
Gandwerke in diefer Stadt jo viel, daß an andern Orten im Reich 
wenig darauf gehalten, und diefe Stadt ihre& vorher geleifteten Ge: 
horfams halber mit ungleidhem Maße gemeffen wird. Deswegen haben 
ihre Chrbarfeiten, die ohnedem mit allem günftigen Willen geneigt find, 
den gemeinen Nugen ihrer ganzen Bürgerfhaft mit allen ihren emfigen 
und möglichen Fleiß zu fördern, in Bedenken gezogen, mie man dent 
täglichen Nachlaufen und vielfältigen Älaaen der Handmerfer 211.
	        
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