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Ehemaliger Gasthof zum Kronprinzen von Preussen.
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zugestanden und überdies festgesetzt wurde, dass an
den Oster- und Pfingstleiertagen, sowie an Kirchweih-
und Revuezeiten keine Logenversammlungen „ange-
stellt‘ werden sollten. Der Mietpreis betrug 100 {l.
zahlbar in vierteljährigen Raten. Wie wenig dauer-
haft den Vorständen der Loge die damaligen politischen
Zustände erschienen, geht aus dem Schlussparagraphen
des Mietvertrags hervor, in dem es heisst, dass „von
Seiten der Loge alle Verbindlichkeit zu gegenwärtigem
Contracte aufhört, wenn die Ausübung der Freimaurerei
in den Königlichen Preussischen Staaten verboten
werden oder Fürth an einen andern Staat
velangen sollte“,
Zur Verschönerung der Festabende und der Logen-
arbeiten scheint schon bald, jedenfalls bei Ausrüstung
der neuen Räume im Gasthofe zum Kronprinzen, ein
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