Inhaltsverzeichnis: Sammelhandschrift, hauptsächlich Briefabschriften – Nürnberg, STN, Cent. VII, 20

1923 
aufsen, mit der Binnendrucksdifferenz, vermehrt um den Binnendruck des 
reinen Lösungsmittels übereinstimmen. Weil jedoch bei Osmose der letztere 
wegfällt, mufs auch wieder die Binnendrucksdifferenz und der Druck der 
gelösten Teilchen einander gleich sein. 
Bewiesen wird diese Gleichheit beider Gröfsen weiterhin durch den 
Umstand, dafs bei der Osmose eine Temperaturverschiebung nicht statt- 
findet, wie gezeigt werden soll. 
Angenommen eine Zuckerlösung und Wasser bilden, bei gleicher 
Temperatur, ein osmierendes System, so wird sich einerseits ein osmotischer 
Druck entwickeln, der die Membran nach dem reinen Lösungsmittel hin- 
drängt, anderseits aber Wasser in die Lösung überströmen, und diese, 
einer Druckkraft entgegenwirkende, Bewegung des Wassers erfordert eine 
bestimmte Arbeit. Trotz dieser, notwendigerweise aus der Energie der 
Teilchen stammenden, Arbeit findet eine Temperaturveränderung nicht 
statt. Der Energieverbrauch, mufs also anderweitig ausgeglichen werden, 
und dieser Vorgang mit dem Einströmen des Wassers innig verknüpft sein, 
da anderenfalls der genaue Ausgleich des Energieverlustes undenkbar wäre. 
Durch das Einströmen von Wasser zur Lösung aber wird diese verdünnt, 
ihr Binnendruck erfährt infolgedessen eine Verminderung und die Teilchen 
rücken auseinander. Diese Arbeitsleistung hätte naturgemäfs eine Ab- 
kühlung zur Folge, wenn nicht anderseits das eingedrungene Wasser unter 
höheren Druck gesetzt und dadurch im Volumen verringert würde. Die 
Volumverkleinerung des Wassers entspricht aber einem Wärmegewinn. 
Wenn nun trotzdem hei der Osmose eine Temperaturveränderung nicht 
eintritt, so müssen beide Arbeitsmengen, um sich vollkommen auszugleichen, 
der Gröfse nach übereinstimmen. Dies wiederum ist aber nur denkbar, 
wenn die Verminderung des osmotischen Druckes durch die Verdünnung 
gleich ist mit der Verminderung des Binnendruckes durch die Ausdehnung 
der Lösungsteilchen. : 
Die Gleichheit der beiden Kräfte mufs aus der Gleichheit der in 
Frage kommenden Arbeitsmengen gefolgert werden, da ja der Weg, über 
welchen Arbeit geleistet wird, für beide Kräfte der gleiche ist. 
Diese Übereinstimmung von Binnendruck und osmotischem Druck 
entspricht aber nur den Folgerungen aus Kapitel III und steht mit einer 
grofsen Anzahl anderer Momente im Einklang, welche alle dasselbe fordern, 
nämlich Gleichheit des Druckes der gelösten Substanz mit der Binnen- 
drucksdifferenz zwischen Lösung und reinem Lösungsmittel, sodafs weitere 
Beweise für diese natürliche und einfache Sache kaum mehr nötig er- 
scheinen. # 
In Obigem findet dann auch der Umstand seine Erklärung, dafs so- 
wohl Binnendruck, wie osmotischer Druck, der Anzahl der pro Volum- 
einheit gelösten Teilchen proportional sind. Durch Lösung wird einerseits 
der Binnendruck des Lösungsmittels vergröfsert, während anderseits die 
Tösung im gleichen Mafse einen Energiezuwachs pro Volumeinheit erfährt. 
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