Volltext: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

F’aubstummenuntersuchungen an den Anstalten 
von Nürnberg, Zell und Altdorf. 
Von 
Dr. Paul Schubert. 
Durch höchste Entschliessung des kgl. bayer. Cultus-Minister. vom 17. Sept. 
1900, betreffend den Unterricht und die Erziehung der Taubstummen, wurde 
angeordnet, dass an allen Taubstummenanstalten das Hörvermögen der Zög- 
linge durch einen Spezialarzt mit der von Prof. Dr. Bezold aufgestellten 
continuirlichen Tonreihe geprüft werden solle, um eine zuverlässige Grundlage 
für die Auswahl der vom Ohre aus zu unterrichtenden Taubstummen zu 
schaffen. Dabei sollen auch Nase und Rachen der Zöglinge untersucht, 
and bei vorgefundener Erkrankung dieser Organe, behandelt werden. 
Die kgl. Regierung von Mittelfranken hat in Folge dessen am 15. Febr, 
1901 den Berichterstatter mit dem Vollzug dieser Verfügung an den Anstalten 
von Nürnberg, Zell und Altdorf beauftragt. Im Ganzen kamen 72 Zöglinge 
;n Betracht, die in der Zeit vom 28. März bis 26. Juni 1901 unter 
Beihilfe des jeweiligen Klassenlehrers nach Bezolds Vorschrift geprüft wurden. 
Es geschah dies nicht in den Taubstummenanstalten selbst, sondern im ärzt- 
ichen Untersuchungszimmer, weil hier den äusseren Vorbedingungen hinsichtlich 
der Beleuchtung, der Instrumente und der zuweilen erforderlichen weiteren 
Assistenz leichter und sicherer entsprochen werden konnte. 
Zunächst wurde die Anamnese aufgenommen, welche sich auf die 
Familienverhältnisse, insbesondere auf hereditäre Belastung und Consanguinität 
der Eltern, dann auf vorausgegangene Krankheiten, vor allem aber auf die 
Frage erstreckte, ob die Taubheit angeboren oder durch eine Krankheit 
verursacht sei. Diese Ermittlungen blieben in vielen Punkten lückenhaft, 
obwohl sich die Lehrer der Zöglinge alle Mühe gaben, durch mündliche und 
schriftliche Anfragen bei den Eltern Aufklärung zu schaffen. Die gleiche 
Klage wiederholt sich bei allen bisher bekannt gewordenen Taubstummen- 
untersuchungen. In Zukunft sollte bei Aufnahme jedes taubstummen Kindes 
ein Fragebogen ausgefüllt werden, theils nach den Aussagen der Eltern, 
‘heils nach beizubringenden hausärztlichen Zeugnissen. 
Die objective Untersuchung begann mit der Aufnahme des Ohrenspiegel- 
befundes, dann folgte die Rhinoscopia anterior, die Augenspiegeluntersuchung, 
die Feststellung etwa vorhandener Abnormitäten der Zahnbildung, der Kopf- 
form und des gesammten körperlichen Zustandes, soweit letzterer ohne 
weiteres erkennbar war, Die Untersuchung von Rachen und Nasenrachen- 
raum wurde bis nach Abschluss der Hörprüfung verschoben, um das gute 
Einvernehmen mit den Kleinen nicht zu gefährden, dessen man bei der Hand- 
habung der continuirlichen Tonreihe gar sehr bedarf. Mittheilungen der Lehrer 
iber Begabung, nervöse Symptome u. dergl. wurden dankbar verwerthet. 
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