— VIEL —
De
N
Tılen
+].
]e3e
Ne
1?
vird
‚er
Al
ür
He.
iter
en.
ers
‚rch
“Ts,
an
is
nn
‚RT
EN
1s-
Jer
m
K-
„X
ul-
51T) o
LE
'n
xy
Springring oder Draht gut befestigt sein muss, sowie eine Adresse
für den Transportbehälter zugestellt. — Gelangt ein angemeldeter
Hund nicht zur Ausstellung, so wird dringend gebeten, dies vor
Beginn der Ausstellung rechtzeitig anzuzeigen, damit über den
Platz anderweitig verfügt werden kann.
Eine Anmeldung wird erst dann als geschehen an-
gesehen, wenn der Betrag des Standgeldes einge-
gyangen ist.
$4. Ausschluss von der Ausstellung. Von der Ausstellung
ausgeschlossen sind heisse Hündinnen und kranke, besonders aber
mit ansteckenden Krankheiten, z. B. der Räude, behaftete Hunde.
Die Entscheidung hierüber steht einzig den Herren Thierärzten der
Ausstellung zu.
Ferner kann Ausschliessung von der Ausstellung durch die
Preisrichter mit Stimmenmehrheit bei einer Musterung der an-
kommenden Hunde in Betreff solcher 'Chiere verfügt werden,
welche den gestellten Anforderungen an Rassereinheit in keiner
Hinsicht entsprechen. Die Hunde werden in allen diesen Fällen
sofort auf Kosten des Eigenthümers an diesen zurückgesendet.
Würfe und junge Hunde, die am Tage der Prämiirung noch
nicht sechs bezw. acht Monate alt sind, werden unter keinen
Umständen zugelassen.
Hunde, welche auf der Ausstellung krank werden sollten und
leren Besitzer nicht anwesend sind, sollen einem zuverlässigen
Mann zur Pflege überwiesen werden; die Kosten hiefür sind von
dem Aussteller zu tragen.
$5. Einlieferung der Hunde, Das Comite wird nur solche
Hunde zulassen, deren Anmeldung in der vorgeschriebenen Weise
erfolgt ist und deren Einlieferung rechtzeitig und vorschrittsmässig
yeschieht.
Die Einlieferung hat am 26. Juni Nachmittags. spätestens am
27. Juni Morgens bis 8 Uhr stattzufinden.
Später eintreffende Hunde können nur dann und falls die
betreffende Klasse noch nicht gerichtet ist bei der Prämiirung
derücksichtigt werden, wenn die Verspätung nicht dem Aussteller
zur Last fällt.
Die Einlieferung geschieht:
a) durch Einsendung des Hundes ohne Begleiter als Eileut
oder durch die Post; ;
durch Ablieferung seitens des Besitzers selbst oder eines
Beauftragten.
Die als Eilgut oder durch die Post einzusendenden Hunde
müssen in geräumigen, luftigen und solid gehanten Kisten oder
Körben verpackt sein.
Jeder Hund (auch die nach $ 7 ohne Anlegen an die Kette
in Käfigen unterzubringenden kleinen Hunde) muss mit Halsband,
Kette (bei Schosshunden Leine) und der Ausstellungsnummer ver-
sehen sein, doch hleibt es dem Anssteller üherlassen. den Hund