Volltext: Katalog der internationalen Hunde-Ausstellung Nürnberg am 27., 28., 29. und 30. Juni 1896

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Springring oder Draht gut befestigt sein muss, sowie eine Adresse 
für den Transportbehälter zugestellt. — Gelangt ein angemeldeter 
Hund nicht zur Ausstellung, so wird dringend gebeten, dies vor 
Beginn der Ausstellung rechtzeitig anzuzeigen, damit über den 
Platz anderweitig verfügt werden kann. 
Eine Anmeldung wird erst dann als geschehen an- 
gesehen, wenn der Betrag des Standgeldes einge- 
gyangen ist. 
$4. Ausschluss von der Ausstellung. Von der Ausstellung 
ausgeschlossen sind heisse Hündinnen und kranke, besonders aber 
mit ansteckenden Krankheiten, z. B. der Räude, behaftete Hunde. 
Die Entscheidung hierüber steht einzig den Herren Thierärzten der 
Ausstellung zu. 
Ferner kann Ausschliessung von der Ausstellung durch die 
Preisrichter mit Stimmenmehrheit bei einer Musterung der an- 
kommenden Hunde in Betreff solcher 'Chiere verfügt werden, 
welche den gestellten Anforderungen an Rassereinheit in keiner 
Hinsicht entsprechen. Die Hunde werden in allen diesen Fällen 
sofort auf Kosten des Eigenthümers an diesen zurückgesendet. 
Würfe und junge Hunde, die am Tage der Prämiirung noch 
nicht sechs bezw. acht Monate alt sind, werden unter keinen 
Umständen zugelassen. 
Hunde, welche auf der Ausstellung krank werden sollten und 
leren Besitzer nicht anwesend sind, sollen einem zuverlässigen 
Mann zur Pflege überwiesen werden; die Kosten hiefür sind von 
dem Aussteller zu tragen. 
$5. Einlieferung der Hunde, Das Comite wird nur solche 
Hunde zulassen, deren Anmeldung in der vorgeschriebenen Weise 
erfolgt ist und deren Einlieferung rechtzeitig und vorschrittsmässig 
yeschieht. 
Die Einlieferung hat am 26. Juni Nachmittags. spätestens am 
27. Juni Morgens bis 8 Uhr stattzufinden. 
Später eintreffende Hunde können nur dann und falls die 
betreffende Klasse noch nicht gerichtet ist bei der Prämiirung 
derücksichtigt werden, wenn die Verspätung nicht dem Aussteller 
zur Last fällt. 
Die Einlieferung geschieht: 
a) durch Einsendung des Hundes ohne Begleiter als Eileut 
oder durch die Post; ; 
durch Ablieferung seitens des Besitzers selbst oder eines 
Beauftragten. 
Die als Eilgut oder durch die Post einzusendenden Hunde 
müssen in geräumigen, luftigen und solid gehanten Kisten oder 
Körben verpackt sein. 
Jeder Hund (auch die nach $ 7 ohne Anlegen an die Kette 
in Käfigen unterzubringenden kleinen Hunde) muss mit Halsband, 
Kette (bei Schosshunden Leine) und der Ausstellungsnummer ver- 
sehen sein, doch hleibt es dem Anssteller üherlassen. den Hund
	        
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