Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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sie vermöge ihres Berufes besonders verpflichtet sind, andererseits 
—DDDV— 
unfälle anzusehen sind. Eine Ausdehnung des Gesetzes in dieser 
Richtung bezw. das Fallenlassen des Begriffes „Betriebsunfall“ 
ist schon vielfach verlangt worden, hat aber nicht mehr die aktuelle 
Bedeutung wie vor dem Erlasse des Invaliditäts- und Alters— 
versicherungsgesetzes. 
Der hauptsächlichste Beschwerdepunkt bei der Unfallversiche— 
rung ist die steigende finanzielle Belastung, die aber nicht auf die 
Höhe der Verwaltungskosten, sondern auf die steigenden 
Rentenansprüche zurückgeführt werden muß; es kann deshalb hier 
nicht mit gesetzgeberischen Maßnahmen geholfen werden, sondern 
nur durch Unfallverhütung und verbessertes Heilverfahren, was 
bereits oben genügend beleuchtet wurde. 
Nachstehende Tabelle gibt Aufschluß über die im Jahre 1898 
von den 8 bayerischen land- und forstwirtschaftlichen Berufsge— 
nossenschaften für Verwaltung, Heilverfahren und Renten gemachten 
Aufwendungen und das Verhältnis der Verwaltungskosten zu den 
Aufwendungen für die Verletzten; die Angaben sind in runden 
Summen in Mark gemacht. 
Berufs⸗ 
genossenschaft 
Verwaltungs— 
kosten 
Kosten des 
Heilver⸗ 
fahrens 
Verhältnis 
der Spalte 2 
zu der Summe 
aus Spalte 
3 und 4 
Ent⸗ 
schädigungen 
145 000 1:7 
0 300 1: 15 
1300 1:37 
900 1:7 
26900 1:6 
87300 1:5 
84 200 1:7,6 
91900 1:9 
Für sämtliche 8 bayerische Berufsgenossenschaften ist dem— 
nach die durchschnittliche Verhältniszahl: 1: 8. 
Bleibt noch übrig das Invaliditäts- und Altersver— 
sicherungsgesetz. 
Es ist gewiß eine auffallende Erscheinung, daß die am 
meisten angefochtene Bestimmung des Invaliditäts- und Alters— 
Oberbayern 
Niederbayern 
Pfalz 
Oberpfalz 
Oberfranken 
Mittelfranken 
Unterfranken 
Schwaben 
20200 
7200 
ooo 
roo 
300 
is doo oo 
12400 11200 
10700 7400 
J. 
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