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Diese Erscheinung hat ihre sehr einfache Erklärung in dem
Umstande, daß in den Bezirken mit vorwiegend ländlicher Be—
völkerung allgemein niedrigere Beiträge gezahlt werden und die
Rentner viel länger im Besitze der Rente sind als die Industrie—
arbeiter, die meistens ihre Renten nicht sehr lange genießen, son—
dern der Krankheit, die die Invalidität herbeigeführt hat, auch
bald zum Opfer fallen.
Nun denke man sich, die Versicherungsanstalten mit vor—
wiegend ländlicher Bevölkerung erhöhen ihre Beiträge in den
unteren Lohnklassen — nach 8 24 des Invaliditäts- und Alters—
versicherungsgesetzes muß jede Lohnklasse die ihr speziell zukom—
mende Belastung decken —, so kann es kommen, daß die Beiträge
der ersten Lohnklasse in Niederbayern denjenigen der zweiten
Lohnklasse in Mittelfranken gleichkommen, daß die Beiträge in
der zweiten und dritten Lohnklasse in Niederbayern vielleicht
gleich hoch sind und denjenigen der dritten Lohnklasse in Mittel—
franken entsprechen u. s. w.s) Ein solcher Zustand erscheint, weil
er fortwährend neue Angriffspunkte bieten und neue Unzufrieden⸗
heit erregen wird, unhaltbar und damit kommen wir zum letzten
Abschnitt: In welcher Weise wäre das Invaliditäts- und Alters—
versicherungsgesetz oder die Versicherungsgesetze überhaupt abzu⸗
ändern.
IV. Abänderungsvorschläge.
Bei den Abänderungsvorschlägen müssen zwei große Gruppen
auseinander gehalten werden, die erste Gruppe bilden die Ab—
änderungsvorschläge für die einzelnen Gesetze, die zweite diejenigen
Vorschläge, welche auf eine Vereinigung der verschiedenen Ver—
sicherungsarten abzielen.
Bei der ersteren Gruppe können wir das Reichskranken—
versicherungsgesetz gleich ausscheiden; dasselbe ist erst durch
die Novelle von 1892 abgeändert worden, funktioniert in der
Hauptsache gut und setzt die Gemeinden in den Stand, durch den
Erlaß geeigneter Statuten die Krankenversicherung den lokalen
Verhältnissen anzupassen. Einige wünschenswerte Abänderungen
nicht prinzipieller Natur sind bereits oben berührt worden, von
» Siehe die Anmerkung 7f zu den Abänderungsvorschlägen des
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes.