Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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liefern, daß das Vieh der dortigen Landwirte als vollständig 
überflüssig erscheint. Und die Dänen sind in der Lage, alles zu 
liefern, auch die gemästeten Schweine. Die Dänen haben ihre 
Landwirtschaft aufgebaut auf Viehzucht mit Molkerei und Pferde— 
zucht; und dann kaufen sie überseeische Futtermittel, wie die ganze 
Gerste von Odessa ꝛc. Der Transport kostet ja nur eine Mark. 
Die schicken uns solche Massen von gemästeten Tieren, von denen 
wir uns gar keinen Begriff machen können. Sie sind gezwungen, 
ihr Vieh bei uns abzusetzen. Wenn nun die Zustände auf dem 
Viehmarkt in Rummelsburg erwähnt worden sind, so muß ich 
sagen, es ist unbegreiflich, daß die berufenen Organe diesen 
Zustand so lange fort bestehen lassen können; von Reinlichkeit, 
von Desinfektion ist da keine Rede, kann da keine Rede sein. Es 
ist ein Schweinestall im wahren Sinne des Wortes (Heiterkeit). 
Es sind einfach ringsherum Bretter gemacht und die Tiere stehen 
fußtief im Sande. Von Reinlichkeit ist da in keiner Weise etwas 
da. Angesichts der immerwährenden Invasion der Maul-— und 
Klauenseuche gerade von Rummelsburg aus, müßte man endlich 
gegen diese Zustände einmal etwas thun. Wenn die Herren durch 
die Umstände gezwungen sind, bei uns zu verkaufen, so müßte 
man doch auch etwas Reinlichkeit in den Viehstallungen zu 
Rummelsburg verlangen können. Ich bin also der Meinung, 
daß man die Einfuhr vollkommen unterbinden müsse. Dann erst 
werden die strengeren Maßnahmen, welche man in letzter Zeit 
ergriffen hat, etwas helfen. Ich begrüße dieselben mit Freuden. 
Die ganz strengen Maßnahmen haben fast in allen Fällen zur 
Lokalisierung der Seuche geführt. Ich möchte dringend bitten, in 
dieser Richtung nicht nachzulassen. Doch alles wird nichts helfen, 
so lange immer wieder von außen die Seuche hereinkommt. Es 
unterliegt keinem Zweifel, daß die Händler sich schleunigst schicken 
werden, den Sperrmaßregeln zu entgehen. Die Gerichte können 
sie in der Regel nicht strikte fassen, und wenn die Herren wirk— 
lich einmal angeklagt wurden, sind sie in der Regel, mangels an 
Beweisen, freigesprochen worden. Wäre es denn nicht möglich, 
oberpolizeiliche Vorschriften zu machen, vermittelst deren Händler, 
die solche Tiere verkaufen, eher gepackt werden können. Die 
Strafe braucht gar nicht besonders hoch zu sein; denn die Ent— 
schädigungsforderungen, die man an die Herren richten kann, 
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