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der Richtung für wünschenswert, daß eine ausgiebigere
Durchführung der Vermarkung insbesondere in allen Fällen
von Vermessungen, dann aber auch eine thunlichste Ver—
einfachung und Verbilligung des Vollzugs herbeige—
führt werde.
Vorsitzender: Königliche Hoheit! Sehr geehrte Herren!
Ich darf mich wohl Ihrer Zustimmung versichert halten, wenn ich
dem Herrn Referenten für seinen ausführlichen und interessanten
Bericht unseren ergebensten Dank ausspreche. Ich eröffne nun
die Diskussion und zwar über die Ausführung des Referates selbst.
Ich bitte diejenigen Herren, welche hiezu sprechen wollen, sich zum
Worte zu melden. Es hat sich bis jetzt niemand zum Worte
gemeldet. — Ich erteile nun das Wort dem Vorsitzenden des
Generalkomitees des Landwirtschaftlichen Vereines in Bayern,
Herrn Baron von Soden.
Baron von Soden: Ich könnte eigentlich auch auf das
Wort verzichten, da ich im wesentlichen mit dem Herrn Referenten
einverstanden bin. Ich glaube, er hat recht, wenn er gesagt hat,
daß das Gesetz vom 16. Mai 1868, die Vermarkung der Grund—
stücke betr,, den Erwartungen, welche man auf dasselbe gesetzt
hat, nicht entsprachen. Ich wohne in Niederbayern. Ich kann
für diese Gegend nur konstatieren, daß dieses Gesetz dort glück—
licher Weise nicht zur Anwendung gekommen ist, glücklicher Weise
sage ich deswegen, weil man nicht selten sehen konnte, daß dem
Geometer durch die Feldgeschworenen ins Handwerk gepfuscht
wurde und dadurch schlimmere Zustände entstanden, als sie vor—
her vorhanden waren. Das Hauptbedenken gegen dieses Gesetz
liegt ja darin, daß Vermessungen und Vermarkungen nicht in
einem Akt vorgenommen werden. Das Gesetz schreibt vor, daß
der Vermarkung die Vermessung voranzugehen hat. Es ist schwer
einzusehen, warum der Gesetzgeber diese Bestimmung getroffen
hat, warum beides nicht gleichzeitig geschehen soll. Wollte man
dem Geometer das Vertrauen nicht schenken, so hätte man ja
auch die Bestimmung treffen können, daß die Feldgeschworenen
mit hinzugezogen werden müssen. Man hat aber Keines von
beiden gethan und daher sind Zustände gekommen, die dahin
führten, daß in vielen Fällen das, was der Geometer an dem
einen Tag gethan hat, den andern Tag von den Feldgeschworenen