Volltext: Verhandlungen der ... Wanderversammlung Bayerischer Landwirte zu Nürnberg vom 12. bis 15. Mai 1895 (32. (1895))

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der Richtung für wünschenswert, daß eine ausgiebigere 
Durchführung der Vermarkung insbesondere in allen Fällen 
von Vermessungen, dann aber auch eine thunlichste Ver— 
einfachung und Verbilligung des Vollzugs herbeige— 
führt werde. 
Vorsitzender: Königliche Hoheit! Sehr geehrte Herren! 
Ich darf mich wohl Ihrer Zustimmung versichert halten, wenn ich 
dem Herrn Referenten für seinen ausführlichen und interessanten 
Bericht unseren ergebensten Dank ausspreche. Ich eröffne nun 
die Diskussion und zwar über die Ausführung des Referates selbst. 
Ich bitte diejenigen Herren, welche hiezu sprechen wollen, sich zum 
Worte zu melden. Es hat sich bis jetzt niemand zum Worte 
gemeldet. — Ich erteile nun das Wort dem Vorsitzenden des 
Generalkomitees des Landwirtschaftlichen Vereines in Bayern, 
Herrn Baron von Soden. 
Baron von Soden: Ich könnte eigentlich auch auf das 
Wort verzichten, da ich im wesentlichen mit dem Herrn Referenten 
einverstanden bin. Ich glaube, er hat recht, wenn er gesagt hat, 
daß das Gesetz vom 16. Mai 1868, die Vermarkung der Grund— 
stücke betr,, den Erwartungen, welche man auf dasselbe gesetzt 
hat, nicht entsprachen. Ich wohne in Niederbayern. Ich kann 
für diese Gegend nur konstatieren, daß dieses Gesetz dort glück— 
licher Weise nicht zur Anwendung gekommen ist, glücklicher Weise 
sage ich deswegen, weil man nicht selten sehen konnte, daß dem 
Geometer durch die Feldgeschworenen ins Handwerk gepfuscht 
wurde und dadurch schlimmere Zustände entstanden, als sie vor— 
her vorhanden waren. Das Hauptbedenken gegen dieses Gesetz 
liegt ja darin, daß Vermessungen und Vermarkungen nicht in 
einem Akt vorgenommen werden. Das Gesetz schreibt vor, daß 
der Vermarkung die Vermessung voranzugehen hat. Es ist schwer 
einzusehen, warum der Gesetzgeber diese Bestimmung getroffen 
hat, warum beides nicht gleichzeitig geschehen soll. Wollte man 
dem Geometer das Vertrauen nicht schenken, so hätte man ja 
auch die Bestimmung treffen können, daß die Feldgeschworenen 
mit hinzugezogen werden müssen. Man hat aber Keines von 
beiden gethan und daher sind Zustände gekommen, die dahin 
führten, daß in vielen Fällen das, was der Geometer an dem 
einen Tag gethan hat, den andern Tag von den Feldgeschworenen
	        
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