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befriedigender Zustand der Strasse nicht mehr erhalten werden,
und es erfordert die wirthschaftliche, den gesteigerten Verkehrs-
verhältnissen entsprechende Instandhaltung der Strasse eine
Pflasterung mit dem besten hiezu verfügbaren Material, mit
Granit.
Im Zuge der bayerischen Staatsstrassen befinden sich
385 Brücken von mehr als 8,7 m (= 30‘ bayer.) Lichtweite,
wozu noch 100 Brücken auf Distrikts- und Nebenstrassen treten,
jeren Baupflicht gleichfalls dem Staate obliegt, so dass im
Ganzen 685 Brücken dem Brückenunterhaltungsetat zur Last
fallen, welcher gegenwärtig mit jährlich 178150 Mk. abschliesst,
»der mit durchschnittlich 259 Mk. für je 1 Objekt.
Auf dem Gebiete des Brückenneubaues hat sich besonders
in den letzten 8 Jahren eine rege Thätigkeit entfaltet. Kine
arhebliche Anzahl der sowohl südlich als auch nördlich der
Donau über deren zahlreiche Zuflüsse führenden Brücken waren
bei dem Mangel entsprechender besserer Baustoffe aus Holz
erbaut, und erforderten daher bei der raschen Vergänglichkeit
Jieses Materials unausgesetzte Ausbesserungsarbeiten. Die hie-
durch verursachten jährlichen beträchtlichen Ausgaben sowie
lie durch die geringe Tragfähigkeit der hölzernen Fahrbahn-
tafeln bedingten Verkehrsbelästigungen ‚führten dazu, den
grösseren. Theil derselben zum Theil ganz in Stein, zum Theil
in Stein und Eisen umzubauen. —
Nachstehende Tabelle (s. Seite 44) gibt eine Uebersicht über
die in den letzten 12 Jahren für die theilweise Verlegung
und für den Umbau von Staatsstrassenstrecken, sowie für den
Neubau von Brücken aufgewendeten Summen.
Der Unterhaltungsaufwand für die schiff- und flossbaren
Flüsse des bayerischen Donau- und Rheingebietes beträgt jähr-
lich 642 000 Mk. Die Gesammt-Länge dieser Flusstrecken ergibt
sich zu 21964 km, von welchen insgesammt knapp die Hälfte
mit 1048,3s km nach den beiderseitigen Correctionslinien voll-
ständig ausgebaut ist. Die Länge einer jeden einzelnen Fluss-
strecke ist in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.
Nach obigem treffen auf den km durchschnittlich jähr-
lich 292 Mk., mit welchem Betrage die regelmässige Unterhaltung
der ausgeführten Wasserbauten, der Aufwand für Ausführung