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lassen, soll ihn wieder in den Stand setzen. Seit 50 Jahren — also seit
1517 — sei der Pfarrhof auf „gemeiner Stadt Unkosten“ unterhalten und
seit 1500 über 2000 fl. hinein gebaut worden, und dennoch sei er ganz
schlecht. Auf den Pfarrbauernhof könne man keinen halben Bauern zur
Bewirtschaftung setzen, was das Pfarreinkommen um so mehr schmälere,
als die 10 fl. Jahrtagsgelder vom Bischof Weigand von Bamberg vor—
enthalten würden, weil man die Jahrtäge nicht halten könne; und dennoͤch
sei gegenwärtig teuer zu leben, niemand wolle den Stett-Wein geben,
das Simra Korn koste 80 fl. und mit Wein und Brot werde von den.
Juden entsetzlicher Wucher getrieben. —
5. Domprobstei Zamberg'sche Eingriffe:
Nach Vertrag der Domprobstei Bamberg mit dem Rat zu Nürnberg
Mittwoch nach Pauli Bekehrung 1563 sei stipuliert, nachdem alle güt—
lichen Unterhandlungen wegen der St. Michaels Pfarr in Fürth fruchtlos
seien, so sollen die beiderseitigen Irrungen und Gebrechen auf sich beruhen.
Demungeachtet:
a) habe der Bischof von Bamberg am 17. Juli 1571 ein Mandat—
wegen der gestifteten Jahrtäge an die Kirchenthüre anschlagen
lassen, welches der Rat zu Nuͤrnberg seinem Buͤttel abzureißen
und nach Nürnberg zu bringen befahl;
wollen die Dompröbstischen den Kirchweihschutz auch auf die
nürnbergischen Güter in Fürth ausdehnen, was ihnen nicht
zustünde, weshalb am 10. Oktober 1571 8 Handwerksgesellen,
welche auf der Poppenreuther Brücke einen Juden ausziehen und
über seine Kleider würfeln wollten, und deshalb von der Dom—
probsteiwache arretirt wurden, an die Nürnberger Wache, weil
uuf Nürnberger Lehengrund gefangen, herausgegeben und in
Nürnberg gestraft werden mußten; —
hinwieder sei am 25. Oktober 1571 und 80. Januar 1572 das
Nürnberger Münzmandat von der Pfarrkirchenthüre abgerissen
vorden;
chon seit 13574 hätte der dompröbstliche Gotteshauspfleger zu
Fürth die Schlüssel zur Pfarr-Sakristei in der Hand und wolle
ie nicht hergeben; 1567 seien die in der Sakristei befindlichen
Briefe, Register, Bücher und Kirchenornate nach gewaltsamer
Eröffnung der Thüre durch den domprobsteilichen Amtmmann genau
verzeichnet, eingepackt und mit dem Gotteshaussiegel in das
Domprobstei⸗Amthaus gebracht worden, um die zur Kirche gehörigen
Einkünfte verzeichnen zu können, damit sie in der Zeit uicht ver—
soren gingen.
(Dieser Streit wegen der Schluͤssel zur Kirchenthüre und zur Sakristei
spinnt sich nun von 1667—1578 fort, und Nürnberg wie Bamberg
beklagen sich über Attentate der Pfarrer, Lehrer und domprobstlichen
Amtleute.) —
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