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Ihr Anliegen wurde aber mit der Begründung, daß „solcher Pulver—
mühlen zuvor genug seien“, abgewiesen?.
Konrads Vermögens verhältnisse scheinen nicht immer, wenigstens
nicht in seinen letzten Lebensjahren, besonders gute gewesen zu sein,
da er wiederholt auf seine Behausung Geld aufnehmen mußte. Aber
solche Verlegenheiten waren nur vorübergehend, und die aufgenom—
menen Summen wurden stets nach kurzer Frist wieder zurückgezahlt:?9).
Nach dem Tode seiner ersten Frau éa) verheiratete er sich am
22. Juli 1533 mit Agnes Fux*i). Aus dieser zweiten Ehe ent—
39) Ratsmanuale 1541/42, Heft 8, Fol. 290. Montag, 28. novembris 1541.
Mceister) Jorgen Weber und Contzen Harscher ir beger umb ein neue pulvermül
deim Feilhof anzerichten, mit erbarn worten leinen und anzeigen, das solcher
pulvermüln zuvor gnug seien. W. Schlüsselfelder.
10) Am 9. Juni 1543 verkauften „Contz Harscher, rinckelschmied, burger
diser stat, und Agnes, sein eelich hausfrau“ aus „ihrer frey lauter aigen be—
hausung .Hhie in sant Sebalder pfarr in der ledergaß zwischen Jörg Hertzens
und Engelhardt Schwaben heusern liegend“ einen Eigenzins von 8 Gulden um
180 Gulden „dem Fritzen Puchfelder, heftlamacher, und Jobsten Nußberger, scher—
messerer, beden auch hie burgern, als vormunden in namen und von wegen
weiland Sebastian Puchfelders seligen verlassen töchterleins, Margrethlein genannt“.
Schon am 30. Angust 1544, löst „der Harscher und seine eewirtin“ diese 8 Gulden
Figenzins wieder ab. Libri littexarum, 57 Fol. 27. — Am selben Tage jedoch,
am 30. August 1544 nimmt „Contz Harscher, rinckelschmid, burger diser stat, und
Agnes, sein eeliche hausfrau“ von neuem Geld auf: sie verkaufen „aus ihrer frey
lauter aigen behausung und hofrait .. hie in sandt Sebalds pfarr in der alten
ledergaß zwischen Jörigen Hertzen und Engelhardt Schwaben heusern liegend“
20 Gulden Eigenzins um 400 Gulden dem „Jörigen Schmid, rotschmid, burger
hie, Katharina, seiner eewirtin, und allen iren erben“. Dieses aufgenommene
Geld wurde kurz nach Cuntz Harschers Tode von seiner Witwe abgelöst, wie
aus Folgendem hervorgeht: „Ob bschribne Jorg Schmid und Katharina, sein
eewirtin, bekennen, das obverheibter Cuntz Harscher und sein eewirtin von den
in obeschribnem kauf begrifnen 20 fl. aigenzins jetzt 10 fl. zins mit 20 fl.
kleiner muntz neben entrichtung aller verfallen zins abgelost haben, also das sij
ine mer nit dann nur noch 200 fl. mit 10 fl. zu verzinsen schuldig seyen, sagen
hierauf für sich und ire erben sy bede eeleut, ire erben und das haus derhalb
und darumb quitt, frey, ledig und los in bester form. Testes Hans Praun und
Wolf Huber. Actum 30. augusti 1545. Nota. In conceptionale conservatorii,
Nr. 2, Fol. 93 ꝛc. Fol. 141, stet di quitanz uber die andern 1 fl. ains einge—
schriben“. — Läibri litterarum 57 Fol. 1546b.
m0a) 1533 von pfingsten (1. Juni) bis exaltacionis (14. September) im
september . . . Magdalena Contz Harserin an der ledergassen. — Totengeläut
oon St. Sebald.
*i) IJ. Ehebuch von St. Sebald in Nürnberg: Conrad Harscher, Agnes
Fuxin, 22. july 1533