Q()
graf Georg nichts wissen, ihm lag alles daran, so bald als möglich
das Kirchenwesen in seinen Landen auf feste Grundlagen zu stellen
und in gute Ordnung zu bringen, dagegen trat auch der Gedanke
an den kaiserlichen Fiskal zurück, deshalb schrieb er gleichzeitig
mit der eiligen Übersendung seiner Antwort an die Gesandtschaft
an den Rat: wir sind auch entschlossen, wenn sich gleich die an-
dern christlichen Stände mit euch und uns einer einhelligen christ-
lichen Kirchenordnung nicht vergleichen, dass wir es doch mit euch
allein thun wollen“ !). Erst vor kurzem waren die oberfränkischen
Pfarrer durch einen eigenen Abgeordneten bei ihm vorstellig gewor-
den, „sie in seinen fürstlichen Schutz zu nehmen, damit sie nicht
gerade von denen, welche ausser ihrem Anspruch auf den Namen
eines Christen es aus vielen Ursachen am ersten unterlassen sollten,
verachtet und verfolgt würden, denn sonst würde, was er bisher für
das Evangelium gethan, verloren, und wenn treue Vollstrecker
fehlten, jedes Gesetz und jede Ordnung vergeblich sein“?). Am
2. März erliess der Markgraf eine scharfe Polizeiverordnung, in der
er sich bitter beklagt über Ungehorsam gegen Pfarrer und Amts-
leute, schlechten Kirchenbesuch, verschiedene eingerissene Laster, von
denen selbst Vögte, Castner und Bürgermeister nicht frei seien, den
Verkauf von Getränken während des Gottesdienstes verbietet. und
eine Polizeistunde festsetzt. Dem Missbrauch der christlichen Frei-
heit musste durch Aufrichtung guter Ordnung ein Damm gesetzt
werden.
Dem nürnberger Rat dagegen gingen die politischen Erwägungen
vor, er wollte sich seine ohnedies schwierige Stellung nicht .noch selbst
erschweren durch den Erlass einer Kirchenordnung, mit der er sich
die Gunst des Kaisers vollends verscherzen musste. Ihm war im
rechten Augenblick nach dem Augsburger Reichstag die Entscheidung
erspart worden, so schob er sie auch fortan von sich, und er ver-
schanzte sich dem Drängen des Markgrafen gegenüber hinter ju-
ristische Bedenken. dass es nicht angehe geltend zu machen. „dass
1) Freitag nach: Valentini 31. S. I, L. 10, N. 6,
2) Dorfmüller, Aeltere Geschichte von Kulmbach im Archiv für
Geschichte des Obermainkreises L 1. Heft. S. 29
gaiserl. M:
das Conel:
Jen“ WERT
men).
Rat vol
zungen FO
nicht jede
auch dam)
Obrigkeit
anderer al
sion. chris
sie den K
den sel,
einhellige
Allei
ordnung
nung auf
Tag n06)
zweifelt.
Anrch de
nachdem
gemeinss
richten |
die Stat
beiden }
sprocher
und um
darauf |
men kö:
Yiege, d:
Di
1) B
(9. Märy
9) 1
3\'