Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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graf Georg nichts wissen, ihm lag alles daran, so bald als möglich 
das Kirchenwesen in seinen Landen auf feste Grundlagen zu stellen 
und in gute Ordnung zu bringen, dagegen trat auch der Gedanke 
an den kaiserlichen Fiskal zurück, deshalb schrieb er gleichzeitig 
mit der eiligen Übersendung seiner Antwort an die Gesandtschaft 
an den Rat: wir sind auch entschlossen, wenn sich gleich die an- 
dern christlichen Stände mit euch und uns einer einhelligen christ- 
lichen Kirchenordnung nicht vergleichen, dass wir es doch mit euch 
allein thun wollen“ !). Erst vor kurzem waren die oberfränkischen 
Pfarrer durch einen eigenen Abgeordneten bei ihm vorstellig gewor- 
den, „sie in seinen fürstlichen Schutz zu nehmen, damit sie nicht 
gerade von denen, welche ausser ihrem Anspruch auf den Namen 
eines Christen es aus vielen Ursachen am ersten unterlassen sollten, 
verachtet und verfolgt würden, denn sonst würde, was er bisher für 
das Evangelium gethan, verloren, und wenn treue Vollstrecker 
fehlten, jedes Gesetz und jede Ordnung vergeblich sein“?). Am 
2. März erliess der Markgraf eine scharfe Polizeiverordnung, in der 
er sich bitter beklagt über Ungehorsam gegen Pfarrer und Amts- 
leute, schlechten Kirchenbesuch, verschiedene eingerissene Laster, von 
denen selbst Vögte, Castner und Bürgermeister nicht frei seien, den 
Verkauf von Getränken während des Gottesdienstes verbietet. und 
eine Polizeistunde festsetzt. Dem Missbrauch der christlichen Frei- 
heit musste durch Aufrichtung guter Ordnung ein Damm gesetzt 
werden. 
Dem nürnberger Rat dagegen gingen die politischen Erwägungen 
vor, er wollte sich seine ohnedies schwierige Stellung nicht .noch selbst 
erschweren durch den Erlass einer Kirchenordnung, mit der er sich 
die Gunst des Kaisers vollends verscherzen musste. Ihm war im 
rechten Augenblick nach dem Augsburger Reichstag die Entscheidung 
erspart worden, so schob er sie auch fortan von sich, und er ver- 
schanzte sich dem Drängen des Markgrafen gegenüber hinter ju- 
ristische Bedenken. dass es nicht angehe geltend zu machen. „dass 
1) Freitag nach: Valentini 31. S. I, L. 10, N. 6, 
2) Dorfmüller, Aeltere Geschichte von Kulmbach im Archiv für 
Geschichte des Obermainkreises L 1. Heft. S. 29 
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