Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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mein Gewissen bewar“. Zum Schluss schlägt er Spengler eine münd- 
liche Besprechung vor, um diesem zu zeigen, dass es ihm nicht an 
gutem Willen fehle und Sorgen unnötig seien. Allein Spengler war 
tief verletzt durch das ganze Verhalten Osianders, sein ganzer Mis- 
mut und Ärger spricht sich nochmals in dem abschliessenden Brief 
an diesen aus*): darum hätten die drei Prädikanten ihm nicht die 
Mängel seiner Arbeit mitgeteilt, weil sie „wissen auß den ergangen 
Geschichten, wie beschwerlich wider euch in disen vnd anndern der 
gleichen Hendeln zu fechten ist; vud das ir in euren gefassten 
Mainungen vnd Argumenten gar selten entweicht, auch weder freunt- 
lich zu beschaiden oder zu überschreyen seyt, dhweil ir euerm selbs 
Judicio mer dann allen Menschen vertraut“. Sein Urteil über die 
ganze Verhandlung mit Osiander spricht Spengler in dem Satz aus: 
„Halt auch dafur, wo die zway verfluchten wortlein Ambitio vnd 
Pertinatia auß dem Mittel gethan wurden, die sach sollt bald ge- 
funden werden“, und er bleibt dabei, dass er fortan nur noch Spec- 
tator, nicht Actor 'T’ragoediae sein wolle. Auf diesen Brief hin 
unterliess es Osiander, den schwer erkrankten Ratsschreiber behufs 
mündlicher Aussprache aufzusuchen, und auf ihm lastet der Vor- 
wurf, dass er persönliche Verstimmungen nicht der Wichtigkeit der 
Sache unterordnete. 
So lagen denn dem Rat zwei Entwürfe einer Kirchenordnung 
vor; der eine von Osiander, welcher lediglich eine Ordnung der 
Ceremonien gab, der andere von den drei Prädikanten, Lehre und 
Ceremonien umfassend. Beide Entwürfe sind noch vorhanden, der 
Entwurf Osianders Tom. IX, Nr. 28 Unter dem Titel: „Ein christ- 
licher Unterricht an die Pfarrherrn auf dem Land, wie sie sich in 
Reichung der heiligen Sakramente und andern freien Ceremonien 
und Kirchengebräuchen sollen halten“, von fremder Hand mit 'der 
Signatur „Alte Kirchenordnung“ versehen. Dass wir hier die Arbeit 
Osianders vor uns haben, beweist die Identität des Abschnittes: von 
Menschenlehre mit dem entsprechenden Absatz der endgiltigen Ord- 
nung, in welche nach‘ Antrag der ansbacher Theologen (cf. unten) 
der Wortlaut des Osiander’schen Entwurfs aufgenommen wurde. 
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