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Stand zu setzen, auf welchen dieser mit den alten bisher stets
wiederholten Gründen entgegnete, dass cs ilm gänzlich fern liege,
len Bischöfen ihre Jurisdiktion zu nehmen *). Allein es scheint, als
ob das Kammergericht wirklich den Prozess eingeleitet hätte, weil
Georg auf dem Tag der Evangelischen zu Frankfurt im Juni 1581
die Unterstützung: der evangelischen Stände gegen das Kammer-
xericht forderte und erhielt?), und seine Gesandten zu den Aus-
gyleichsverhandlungen des Jahres 1532 beauftragte, insbesondere die
Einstellung der Prozesse des Kammergerichts zu beantragen 3). .
Zur endgiltigen Entscheidung der Anklage wider den Mark-
yrafen wurde zuletzt auf den 6. Juli 31 ein Tag in Nördlingen von
seiten des Bundes angesetzt. Sofort wandte sich Georg an Philipp
von Hessen, den Churfürsten von Sachsen und Ernst von Lüneburg
mit der Bitte, Gesandte nach Nördlingen zu senden zu seiner
Unterstützung *) unter Berufung auf die Abmachungen von Schmal-
xalden, ebenso schrieb Nürnberg an Strassburg ®°). Der Land-
yraf und der Churfürst liessen natürlich‘ die Notlage Georgs
nicht unbenützt, auf ihn eine Pression auszuüben zu Gunsten des
Eintritts in das Bündnis; Philipp antwortet, dass eine Bundeshilfe
schwer zu erlangen sein werde ohne Teilnahme am Verständniss,
and schlägt vor, die Sache auf dem Tag der Evangelischen zu
Frankfurt zu verhandeln ®); der Churfürst meint, dass die Entsen-
dung der Botschafter nichts helfen werde, weil die Bündischen wüss-
ten, dass der Markgraf nicht zum Bund gehöre, war jedoch bereit,
Gesandte zu schicken und auch die benachbarten Stände‘ dazu auf-
zufordern 7). Die Statthalter beriefen sich dem gegenüber auf die
schmalkaldischen Abmachungen und die Erbeinigung mit Sachsen
and Hessen, beide seien verpflichtet, der Bitte um Hilfeleistung zu
1) Schülecin, Leben Markgraf Georgs, S. 129 f.
2) Ludewig a. a. 0. 8. 1839.
3) Lang a. a. OÖ. IL, 29.
4) Brief d. d. Prag 20. April 1581, X, 216 f.
5) 3. Mai 31, Winkelmann, Politische Correspondenz Strassburgs
Ba. IT.
6) Philipp von Hessen an Georg, Wartburg, 2. Juni 31, X, f. 218,
7) Statthalter an den Churfürsten, Donnerstag nach Cantate 11. Mai,
X. 2921 ff.