Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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im Februar 1529, auf welchem auch die Stadt Nürnberg wegen 
Heranziehung des deutschen Ordens zu städtischen Auflagen zu einer 
Busse verurteilt wurde. In Ulm wehte ein scharfer Wind, und der 
bayerische Kanzler Eck, der spiritus reetor des Bundes, gab dem 
bambergischen Kanzler in der öffentlichen Verhandlung nicht un- 
deutlich zu verstehen, dass eine gewaltsame Verhinderung der Visi- 
tation von dem Bund Unterstützung finden würde *). Zuletzt wurde 
der Beschluss gefasst, mit Georg mündlich durch eine Gesandtschaft 
zu verhandeln, zu welcher Georg von Wembdingen, Heinrich von 
Pappenheim und Nicolaus Vessner, Bürgermeister von Nördlingen, 
abgeordnet wurden. Die Instruktion der Gesandtschaft macht die 
bischöflichen Beschwerdepunkte im Einzelnen namhaft: „dass die 
Priester in s. f.G, Obrigkeiten, soviel der in obberührtem bischöfl. 
Gezirkel gelegen, die heilige Mess nach eingesetzter Ordnung der 
heiligen, christlichen Kirche nicht mehr halten bedürfen. Item 
das die Priester wider die heiligen Concilien und Ordnung ‚der 
christlichen Kirche zu ehelichem Stand greifen müssen. Item das 
sich die Priester unter die weltliche Oberhand und in bürger- 
liche Beschwerd, wieder vermög beider geistlicher und weltlicher 
geschriebenen Recht begeben müssen. Item das sich die Priester des 
Verstands der heiligen Geschrift bei s. f. G. oder derselben welt- 
lichen Räten erholen und das Wort Gottes nach s. f. G. Befehl pre- 
digen sollen. Item das sich die Priester in Belehnung der Pfründen 
bei dem Eid der geistlichen Obrigkeit ‘ und Freiheiten verzeihen 
mussten. Item das s, f.G. keinen Priester zu einiger Pfründ kom- 
men liessen, sie wären denn von s. f, G. Verordneten examiniert 
und ordiniert. Item das den Priestern die Possession der Pfründen 
ohn einige Präsentation, Investitur und Induction des rechten Or- 
dinari durch s. f. G. gegeben, auch alsdann die Priester mit uner- 
hörter Pflicht verstrickt würden, Item das s. f. G. die Priester, 
nicht allein an Orten s. f. G, Obrigkeiten und Lehnschaften, son- 
dern auch da etwa die Fraisch strittig (wiewol die Fraisch der geistlichen 
Jurisdietion nicht anhangen konnt), und das Eigentum und Lehen- 
1) Spengler an Vogler 25. März 29, abg. Ney, Geschichte des 
Reichstags zu Speyer im Jahr 1529. Mitteilungen des hist. Vereins der 
Pfalz VIII, S. ©97 f. 
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