Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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denburg und des nürnberger Rats. Wahrlich Georg hat auch durch 
seine Entschiedenheit, mit der er unablässig, auch noch vor dem 
Nürnberger Religionsfrieden, die Aufrichtung einer Kirchenordnung 
betrieb, der allein es zu danken ist, dass sie endlich zu Stande 
kam, den von der Nachwelt ihm verliehenen Beinamen: der Fromme, 
verdient. Neben ihm ist das Verhalten des Rats um so weniger 
Achtung erweckend. Wenn man liest, wie er in der gefährlichsten 
Zeit den Beitritt zum schmalkaldischen Bund ablehnte, weil das Ge- 
wissen ihm verbiete, einem gegen den Kaiser gerichteten Bündnis 
anzugehören, so bewundert man den Rat ob dieser von rein sitt- 
lichen Motiven geleiteten Politik; aber sieht man dagegen, wie er 
mit allen möglichen Gründen den Erlass der Kirchenordnung, der 
zugleich ein entschiedenes Bekenntnis für die Neuerung, eine offene 
Lossagung von dem alten Kirchenwesen bedeutete, hinauszog und 
seinen Verbündeten damit fast zur Verzweiflung brachte, so fällt 
ein grelles Streiflicht auf die streng sittlichen Motive seiner Politik. 
Der altbewährte Grundsatz der Reichsstadtpolitik , unter allen Um- 
ständen die Gunst des Kaisers sich zu erhalten, blieb auch in den 
Wirren der Reformationszeit der Richtpunkt der Politik der Ge- 
strengen, deshalb verschleppten sie die Kirchenordnung, deshalb 
konnte auch der Nürnberger Religionsfriede noch nicht alle Be- 
denken gegen diese beseitigen, deshalb die Ablehnung des Schmal- 
kalder Bündnisses. Der Nürnberger Rat trieb reine Opportunitäts- 
Politik, sie zeigt sich nackt in seiner inneren Politik, die äussere 
dagegen hat noch ein Mäntelchen nun. Freilich nur den Rat als 
Ganzes trifft dieses Urteil, einzelne seiner Mitglieder, dieselben. 
welche immer wieder für die Kirchenordnung eintraten, waren wirk- 
lich die tief religiösen, sittlich strengen Männer, als die sie sich 
gaben, vor allem Lazarus Spengler, der geheime spiritus reector der 
ganzen reichsstädtischen Politik. 
Vil. Die kirchenrechtlichen Anschauungen der 
Kirchenordnung. 
Das sächsische Vorbild hatte in den Gebieten der Reichsstadt 
Nürnberg und des Markgraftums Brandenburg die Anregung zur Kirchen- 
visitation gegeben. welche ihren Abschluss nach harten Kämpfen 
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