Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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In einer Zedula zu dem Briefe an Wo Iff {Oreibt!) Tegel — 
und daraus ergiebt fich, daß außer dem gleichjam offiziellen Tert 
des Hauptbriefs bereit vorher über die Kaufmannsfacdhen verhandelt 
Wurde — 
„IB au Euer Chrw. in Yhrer Schrift anzeigen, daß Ihr 
nicht modt bedenken, was die Freiheit der Kauffleute unze zu 
den Sachen das Anlehen betreffend, darum die £. X. Majeftät 
gegen unfere und der andern dreier Stadt in Forderung und 
Handlung fteht, dienftlih fein mög, geben wir € ©, darauf 
diejen Bericht, daß die k. £. Majeftät in denjelben Sachen ihren 
Höchjten Grund darauf ftellt, daß die Kaufleute I. Majeltät 
ohn Mittel unterworfen feien. Wo nun dem aljo, jo müßten 
diejelben Kaufleute ohır Mittel vox dem £. Kammergericht 
Rechtfertigung ihrer Sadjen nehmen; wo aber wir diefelben 
privilegia erlangten, aljo daß alle Kaufmannshändel hiejelben 
durch Recht entfdhieden werden, fo Hätten wir wahrhaftig und 
gegründet Urfachen, der k. Majeftät: ihr Meinung und VBor- 
Yaben zu benehmen, denn alsdann wären wir der unter= 
tänigiten Hoffnung, Ihre Majeftät würden unferer Kaufleute 
Kechterbietung vor un8 bringen laflen und Ihrer Majeftät 
Brief und Freiheit nicht entgegenhandeln.“ 
Deutlidher konnte man fidh über die tHatjächlidh beabfichtigte 
Airkung nicht ausfprechen. Daß das Privileg mit Rückiht auf 
dieje Wirkung Hberhaupt nadgefucht wurde, das dürfte fi aus 
einer anderen derartigen Bedula ergeben”), wo die Gefchichte der 
Hrage im Zufammenhange nochmals erörtert wird. Danach Hatte 
der Kaifer die Gefellichaften der Kaufleute in den vier Städten um 
ein „tapfer Anlehen“ erJucht und al3 Grund angegeben, e8 fei durch 
die Stände des Reichs auf dem Reichstage zu KXoftnig®) bewilligt 
worden, daß die Gefellfhaften der Kaufleute dem Kaifer unmittel= 
bar unterworfen feien, und e8 dürften aud ohne den Kaifer 
feine Joldjen Gefellfhaften errichtet werden, welche eher nachteilig 
als erfprießlidh feien und fein Mitleid mit dem KReidhe Hätten. 
Der Katjer Hatte fich nit an die „gemeinen Kaufleute“ 
Jondern nur an etliche, die ZIuder, Imhoff, Hirkvogel und 
Sutterer gewandt, Hatte aber einen ablehnenden Beicheid er 
!) Cbenda S. 196. 
?) BriefbuchH a. a. DO. S. 202V, 
” Val. Ulmann, Kailer Maximilian Bd. II S, 623.
	        
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