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durch Lattes und Andere genaueftenz analyfierten Faufmännifcdhen 
Innungen SItalienz zum Beraleidhe hHeranzuziehen, womit auf eine 
der wichtigften Erkenntnizquellen in diejer Frage Verzicht geleiftet 
wurde 1). 
NAuszugehen ijft wiederum mie in $ 4 von der Gefährlichkeit 
des mit weiten Reifen notwendig verbundenen Handelsbetriebes. Um 
diejen Gefahren zu begegnen, vereinigten fih die Kaufleute befonders 
für die Seereijen, aber auch für die Yahıt zu Lande in größeren 
Verbänden, Konvoy3?), Karamwanen 20. unter der Leitung eineS felbft- 
gewählten Befehlähabers: Dies ift der Ur]prung der Kaufmännifdhen 
Gilde?), wobei felbjtverftändlih jJowohl die uralten, befonders von 
Pappenheim betonten Blutzbriüder]haften *) wie die religiöfen 
VBerbriüderungen ihren Einfluß auzgelibt Haben”). Ein wefentliches 
MNitribut der Kaufmännifdhen Innungen ift nun fHon frühzeitig das 
Genoffengeridht. Die frühefte Form desjelben ift doch wohl daz Amt des 
Hansgrafen®), der, ähnlidh wie der italienifjhe Reifekfon]ul, die ge- 
meinfdhaftliden HandelsfahHrten begleitete, den Kaufleuten nach hei 
mijdem Rechte urteilte und ihre Handelsinterefjen auf den Mieljen 
verkrat. Jın Süden Hatten den DonauhHandel vor allem die Kaufleute 
von Regenzburg und Wien in Händen ”), welche auf den ftark be- 
Judten Märkten von Enn 58) zujammentrafen; fowohl für Regen 8- 
burg als für Wien find Hansgrafen nadhzuweifen, ohne daß allerdingz 
bei dem gegenwärtigen Stande der Streitfrage entjchieden werden 
fann, in wielweit diejelben mit gelegentlichen Vereinigungen oder 
ftändigen Silden zufammenhHängen ®). Speziell für Regensburg 
1 Hüllmann a. a. DO. Bd. I S. 322 Hat die Frage univerjel behandelt, 
Hegel Hat Italien wegen jeineS eigenen Werkes über die Gefch. der ital. Städte: 
verfallung nicht behandelt; val. jekt v. Kapherr in Nuidde’3 Zeitfhr. Bd. V. 
S, 21 ff. 
2) Bal. oben $ 2 sub HIN. 
3) Sampredht a. a. DO. S. 399, Doren a. a. D. S. 161. 
4) Bal. außerdem Jnama-Sternegg a. a. DO. Bd. I. S. 97 unter Be: 
rufung auf Niki und Pappenheim. 
5) Sm einzelnen ijt, vom Begriff der Gilde an, 3. Zt. noch das Meifte ftrittig, 
doch fann hierauf nicht eingegangen werden. 
6) Bol. neuftenz Köhne, DazZ Hansgrafenamt, Berlin 1893, hHiegegen Eulen: 
burg in der BZeitfhrift f. Social und Wirtjichaftägejhichte 18953 ©. 136, der 
auch meint, wir mürden den Hansgrafen „Konful“ nennen. Baal. Gengler; 
Beitr. zur Rechtagefchidhte Bayernz I S. 217, HI S. 111 f. 
7 Hüllmann a. a. OD. Bd. I S. 390. . 
3) CEhbenda S. 341, Falke a. a. D. Bd. I S. 75. 
3 Fildhera.a. DO. S. 529, RKolmar Schaubea. a. DO. S. 11 Anm. 27 u. Zit.
	        
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