fullscreen: Meisterliedersammlung – Nürnberg, STN, Will. III. 784. 2°

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Bauwesen 
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von einigen Wochen. Die Neubauten konnten daher nicht wie beabsichtigt mit Beginn des 
Schuljahres, sondern erst am 2. bezw. 9. November bezogen werden. 
Verausgabt wurden für den Schulhausneubau an der Sperberstraße: 279 295,75 
314 404,53 MA, für den Schulhausneubau am Bielingplatz: 281 550,71 544 191,07 — 
Der zur Prüfung der Abminderung der Schulhausbaukosten eingesetzte Ausschuß hat 
im 2. Juni 1913 seine Tätigkeit mit der Besichtigung zweier Volksschulhäuser begonnen und 
im 20. Juni eine Sitzung zur Beratung der gewonnenen Eindrücke abgehalten. 
Durch die Arbeit des Ausschusses ist festgestellt worden, daß bei den städtischen 
Schulhausneubauten von einer reichen oder gar luxuriösen Ausstattung nicht die Rede sein 
ann, und die Bezeichnung derselben als „Schulpaläste“ nicht zutreffend sei, daß vielmehr 
ie letzten Bauausführungen in Bezug auf Materialverwendung so sparsam geworden seien, 
»aß eine Abminderung nicht mehr möglich ist. 
Mit Beschluß vom 18. Juli 1913 hat der Magistrat und am 31. Juli desselben 
Jahres das Gemeindekollegium von dem Bericht des Ausschusses Kenntnis genommen, wobei 
m einzelnen keine Erinnerung gegen die Beibehaltung der Plattenbeläge in den Gängen 
ind in den Schulbädern erhoben, die Anlage größerer Vorplätze bei den Treppenhäusern 
ils notwendige Folge der Grundrißbildung und zum Zwecke der Gangbelichtung als nicht 
zu beanstanden erklärt, und die Ausnützung der Untergeschosse als Verbilligung des Baues 
ierkannt wurde. 
Errichtung von Schulbaracken. Nach einem Bericht der Kgl. Lokalschulkommission 
»om Dezember 1912 mußte damit gerechnet werden, daß für 23 in Steinbühl am 1. September 1913 
uu errichtende Klassen Schulzimmer nicht verfügbar wären. Da es unmöglich erschien, das 
in Instruktion befindliche Projekt eines neuen Schulhauses im Süden der Stadt so zu 
»eschleunigen, daß das neue Schulhaus bis 1. September 1913 bezugsfähig war, beschlossen 
die städtischen Kollegien am 10. und 17. Dezember 1912 die Errichtung von 6 Schulbaracken 
nit je 4 Schulzimmern und bewilligten am 14. und 25. Februar 1913 den hierfür erforderlichen 
Baukredit im Betrage von 193 000 A. 
Als Bauplätze kamen ursprünglich in Frage für 3 Schulbaracken das Schulhausgrundstück 
im Lutherplatz, für eine Schulbaracke dasjenige an der Holzgartenstraße und für 2 Schulbaracken 
der Hof des Schulhauses Gibitzenhofstraße Nr. 151. Da wegen des letztgenannten 
Platzes aber Schwierigkeiten mit den Nachbarn entstanden, beschlossen die städtischen Kollegien 
im 25. April und 6. Mai die Errichtung der beiden fraglichen Baracken auf dem freien 
Platze südwestlich vom Schulhause Herschelplatz Nr. 1J. 
Für die Ausführung der Baracken sollten die im Jahre 1909 am Bielingplatz, beim 
Melanchthonschulhaus und am Nordbahnhof erbauten Baracken als Muster gelten. Das 
Herippe dieser Baracken ist eine Holzfachwerkkonstruktion auf gemauertem Sockel, alle Wände 
'oppelt mit Gipsdielen verschalt, nachdem vorher starke Papiereinlagen behufs Isolierung 
ingebracht worden sind. Die Umfassungen haben außerdem noch eine Verkleidung mit 
chümmelitschiefer. Die Decke wird durch doppelte Gipsdielenverschalung gebildet, das Dach 
nit doppellagiger Pappe eingedeckt. 
Die Erfahrungen, welche man mit den vorhandenen Baracken in Bezug auf Wärme— 
ind Schallundurchlässigkeit gemacht hat, sind außerordentlich günstige. Es sind auch diesesmal 
wieder von einer Reihe von Firmen Angebote für ihre Spezialkonstruktionen gemacht worden, 
ind es wird insbesondere auf die leichte Zerlegbarkeit dieser Bauten hingewiesen. Die 
Baukosten dieser zerlegbaren Baracken sind aber nicht unwesentlich höher und die Verlegung 
'ommt so selten vor, daß etwaige Mehrkosten der letzteren bei den vom Bauamt konstruierten 
Baracken keinen Ausschlag zu Gunsten der Spezialkonstruktionen ergeben. 
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