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feft 1), daß in den erften Zeiten eine Bejhxränkung der Jurisbiktion
nach objektiven Prinzipien, etwa auf „Handels=“ oder au nur
AInnungsfacdhen, regelmäßig nicht beftand, wie denn am 9. November
1159 — am friüheften finden wir consules mercatorum 1154 in
Piacenza — in Mailand die consules mercatorum in einem
Streit über Grundbefik Recht {predhen, während fie in Pifja um
diefelbe Zeit ad definiendas causas publicas et privatas aufgeftellt
find?) und vor den ftästijdhen Konfuln angebrachte und von diejen
an fie verwiejene Sachen entfheiden. Nimmt man hinzu, daß diefe
bifanifdhen consules mercatorum a consulibus Pisanorum electi
waren (jo wurden fie 3. 3. in Como, Modena, Padvia von ben
Häuptern der Stadt erwählt?), daß das Verfahren von dem der
ordentlichen Gerichte, wo auch Laien, beziehungsSweife Kaufleute, ent=
IOieden, durdauZ nicht verfühieden war, fo wird man zwar die
Behauptung SchHaube’5,*) daß fie ftaatliHe Beamte gewefen feien,
mit ihrem Urjprung und ihrer Stellung zur Korporation um jene
Beit nicht vereinbar finden; aber man wird zugeben müffen, wie
vorfichtig und allmählicdh die Heranziehung der consules mercatorum zur
Rechtfprechung bewirkt wurde und wie, wahrfdheinlich zu diefem Zwerke,
die Häupter der Stadt ich zunächft die Auswahl der consulesmercatorum
(zum Teil auZ den Nobili und nidht au3 der Kaufmannskorporation)
Herten ©). Wenn irogdem die pifanifHen Innungsgerichte nur
loco judieum erfc einen ®), wenn in Piacenza ihre Ausfprüche
Seltung haben follen, wie die von einem Richter mit voller Suri8-
diftion”), fo fpridt dies ebenfo gegen den Charakter jtaatlicher Se
vichte, wie einer (urfprünglichen) ordinaria jurisdietio ®), Vielmehr
muß als ent{eidend der InnungscHarakter beziehungswetje die 3u-
gehörigteit zur Innung erachtet werden; auß diefjer yperfönlichen
Beziehung erwachfen zunächft die ftrengen Innungsvorfchriften, welche
das Angehen ausfHließlih der Innungsvorjtände bei Streitigfeiten
der Genofjen vorfchreiben ®), und Hiermit war dann die Grundlage
*) Wenn au Satte8 a. a. OD. S. 251 noch jagt: non dalla qualitä dei
ütiganti ma dalla natura delle controversie.
?) Schaube in Zeitfhr. }. Handelrecht. Yd. 41 S. 101 ff.
3) Sattes a. a. ©. 8 2. Anm. 3.
‘a. aD, S. 108.
5) Bal. au Goldidhmidt a. a. DO. S. 165 Anm. 74.
®) Soldjhmidt a. a. OD. S. 70 Anm. 92.
") Sattes a. a. D. $ 2 Anm. 35.
8) Wie fie Endemann a. a. OD. S. 357 behauptet.
% Lattes a. a. D. S. 253.