Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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feft 1), daß in den erften Zeiten eine Bejhxränkung der Jurisbiktion 
nach objektiven Prinzipien, etwa auf „Handels=“ oder au nur 
AInnungsfacdhen, regelmäßig nicht beftand, wie denn am 9. November 
1159 — am friüheften finden wir consules mercatorum 1154 in 
Piacenza — in Mailand die consules mercatorum in einem 
Streit über Grundbefik Recht {predhen, während fie in Pifja um 
diefelbe Zeit ad definiendas causas publicas et privatas aufgeftellt 
find?) und vor den ftästijdhen Konfuln angebrachte und von diejen 
an fie verwiejene Sachen entfheiden. Nimmt man hinzu, daß diefe 
bifanifdhen consules mercatorum a consulibus Pisanorum electi 
waren (jo wurden fie 3. 3. in Como, Modena, Padvia von ben 
Häuptern der Stadt erwählt?), daß das Verfahren von dem der 
ordentlichen Gerichte, wo auch Laien, beziehungsSweife Kaufleute, ent= 
IOieden, durdauZ nicht verfühieden war, fo wird man zwar die 
Behauptung SchHaube’5,*) daß fie ftaatliHe Beamte gewefen feien, 
mit ihrem Urjprung und ihrer Stellung zur Korporation um jene 
Beit nicht vereinbar finden; aber man wird zugeben müffen, wie 
vorfichtig und allmählicdh die Heranziehung der consules mercatorum zur 
Rechtfprechung bewirkt wurde und wie, wahrfdheinlich zu diefem Zwerke, 
die Häupter der Stadt ich zunächft die Auswahl der consulesmercatorum 
(zum Teil auZ den Nobili und nidht au3 der Kaufmannskorporation) 
Herten ©). Wenn irogdem die pifanifHen Innungsgerichte nur 
loco judieum erfc einen ®), wenn in Piacenza ihre Ausfprüche 
Seltung haben follen, wie die von einem Richter mit voller Suri8- 
diftion”), fo fpridt dies ebenfo gegen den Charakter jtaatlicher Se 
vichte, wie einer (urfprünglichen) ordinaria jurisdietio ®), Vielmehr 
muß als ent{eidend der InnungscHarakter beziehungswetje die 3u- 
gehörigteit zur Innung erachtet werden; auß diefjer yperfönlichen 
Beziehung erwachfen zunächft die ftrengen Innungsvorfchriften, welche 
das Angehen ausfHließlih der Innungsvorjtände bei Streitigfeiten 
der Genofjen vorfchreiben ®), und Hiermit war dann die Grundlage 
*) Wenn au Satte8 a. a. OD. S. 251 noch jagt: non dalla qualitä dei 
ütiganti ma dalla natura delle controversie. 
?) Schaube in Zeitfhr. }. Handelrecht. Yd. 41 S. 101 ff. 
3) Sattes a. a. ©. 8 2. Anm. 3. 
‘a. aD, S. 108. 
5) Bal. au Goldidhmidt a. a. DO. S. 165 Anm. 74. 
®) Soldjhmidt a. a. OD. S. 70 Anm. 92. 
") Sattes a. a. D. $ 2 Anm. 35. 
8) Wie fie Endemann a. a. OD. S. 357 behauptet. 
% Lattes a. a. D. S. 253.
	        
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