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unter einen gemeinfHaftlidhen SGefichtspunkt bringen. Ausgegangen 
bon dem fireng jubjektiven Standpunkt des Privileg von 15081), 
war zunächjt das Nürnberger Recht nach den Tangandauernden, 
von un8 gejchilderten Kämpfen?) zu dem gemijfcdhten Jubjektiv- 
objektiven Syftem durdhgedrungen ®), indem die Kompetenz feit dem 
Katserlaß vom 31. März 1624 fubjektiv beftimmt wurde, da die 
Parteien, mindeftenz aber die beklagte Partei, vom Kaufmannsftande 
jein mußten, zugleich aber au objektiv dadurch, daß nur Klagen 
beftimmten faufmännifhen Inhaltz zugelafien wurden, wobei eine 
Bei] pielsweije Aufzählung von Fällen erfolgte. Ganz ähnlich erfolgte 
die Beftimmung der Zuftändigkeit in Bozen“), Braunfdhw eiqg®), 
Seipzig®) 2. In allen diefen Fällen waren unter den objektiven 
Bejtimmungsgründen Wechfjeljadhen befonder8 erwähnt, und wenn 
man dann, wohl zuerft im Wiener Wechjelgeridht") von 1717, 
die Wechjelfjadhen, ob fie Kaufleute betrafen oder nicht, dem Wechfel- 
gericht unterwarf, jo war das eine au dem Charakter des Wechfel» 
recht3 und gericht? Herborgegangene Abweichung von der Regel. 
Das gemifdhte fubjektiv=-objektive Syftem ift dasjenige des früheften 
deutfchen Handel8gericht8. 
Bezüglich der italienifhen Geridhte verweift man Lediglich auf 
die Einleitung S. 9. 
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$ 44. Bedeutung der Ergebniffe für die Gegenwart, 
Vrüfen wir nun am AWbjcHluffe diefer Unterfudungen die ECr- 
gebnifje derfelben nad) ihrer Bedeutung fix die Gegenwart, fo 
müfjen wir auSgehen von dem gewonnenen Rejultate, daß Ent- 
fteHungsagrund und Zweck des älteften deutfhen Handel8gericdht3 die 
Schaffung eines befoleunigten Berfahrenz für den Handelsjtand 
war. Mag man nun mit Briegleb®) annehHmen, daß auZ diefem be- 
fOleunigten Verfahren unjer heutiger Prozeß hHerborgegangen ift, oder 
mag man bdiefe Anficht verwerfen, das jedenfalls fteht fejt, daß unfer heuti- 
ge8 Verfahren im Handelsgerichte bezw. den Kammern für Handels]achen 
1) Goldjhmidt, Handbuch, Bd. I 2. Aufl. S. 138 Anm. 14. 
2) Siehe oben S. 72 f. 
3) Siehe oben S. 81 und 90. 
4) Siehe oben S. 115. 
5) Siehe oben S. 122. 
6) Siehe oben S. 136. 
7) Wechjelgeridhtsordnung, Art. VI. 
3) Brieagleb, Einleit. in die Theorie 2. a. a. DO. S. 83. 
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