Volltext: Festschrift zur Hans Sachs-Feier

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Edmund Goetze, 
hielt man im Januar noch zwei Singschulen ab, am 6. und 30. auf 
oberften und auf funtag vor lichtmes; darnach erst wieder auf Oculi 
am ı3. März. Und nun bringen beide obrigkeitliche Eröffnungen für 
die diesjährige Theaterzeit die Beschränkung, dafs nicht vor Lichtmefs 
angefangen werden dürfe zu spielen. Wir schliefsen daraus, dafs die 
Meistersänger noch Singschule hielten, am 30. Januar, an dem drei 
Tage vor der Kerzenweihe fallenden Sonntage, wo sie mit den Auf- 
führungen der Komödie von der Kindheit Christi oder der Tragödien 
vom Könige David und Cyro beginnen durften, gewifs mit Recht auf 
eine rege Teilnahme für die Darbietungen der Meistersänger auch in 
den Singschulen. 
Auf das Vortrefflichste ergänzen sich Gemerk-Büchlein und Rats- 
verlässe am Anfange des nächsten Jahres ı559. Nachdem zu Weih- 
nachten „anno 1558“ (diesmal schreibt H. Sachs die Zahl des ver- 
gangenen, nicht wie sonst des folgenden Jahres), im langen Gemäfse 
Singschule abgehalten worden war, kam man erst am 26. Februar 
1559, am Sonntage Oculi, zu einer solchen wieder zusammen. Der 
Rat aber hatte dem H. Sachs gestattet, „seine zway Spiel nachm 
Neuen jar an bifs vff den weiffen Sonntag zufpielen“*). Wahrschein- 
lich fing man in diesem Jahre deswegen zeitiger mit der Vorführung 
von Dramen an, weil die Fasten sehr früh begannen. Zu den 
‚zway Spielen“ gehört sicherlich der Bauer mit dem Saffran, ob auch 
Der mit dem Füllen schwangere Bauer, ist zweifelhaft, weil dieses 
Fastnachtspiel in der Handschrift des Dichters mit dem Datum des 
26. Januar 1559 versehen ist. Indes ist die Möglichkeit nicht ganz 
abzuweisen; denn das Stück könnte doch länger vorher gedichtet, 
und bis zu dem genannten Zeitpunkte erst von Hans Sachs in sein 
Repertorium eingetragen worden sein. 
Am Ende des Jahres 1559 ist dem Hans Sachs von neuem die 
Erlaubnis gewährt worden seine Spiele zu agieren. Das Ansuchen 
bezog sich diesmal zweifellos auf die drei im November und Dezember 
1559 fertig gewordenen Fastnachtspiele, auf den spielwütigen Reiter, 
den Gevatter mit dem Zorn und den Doctor mit der grofsen Nafe. 
Ob man freilich alle drei vorführte, lasse ich füglich dahingestellt. 
Da indes nicht vor Lichtmefs 1560 gespielt werden durfte, hielt man 
auf obersten, am 6. Januar 1560 nochmals Singschule und zwar im 
langen Gemäfse; nach der dramatischen Unterbrechung nahm man sie 
auf den gulden funtag in der fasten am ıo. März im kurzen Gemäfse 
wieder auf. 
1561, wo das Merkeramt des Hans Sachs sein Ende erreichte, 
bringt nur den einen Ratsverlafs, dafs dem Georg Frölich die Ge- 
nehmigung zur Aufführung von Sachfens fpiel erteilt wird, vnnd damit 
acht tag vor lichtmefs antzufahen**). Um welche Spiele es sich 
*) Seufferts Vierteljahrschrift a, a. O. S. 38. 
**) Seufferts Vierteljahrschrift a. a. O. S. 30.
	        
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