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Ställe wurden 1854 zu einer Wagnerswerkstätte ꝛc. eingerichtet. Die
Scheune steht noch. Der Zugang zum „Bauernhof“ war ehemals
durch ein Thor versperrt. Als aber die Geistlichen nicht mehr selbst das
Gut bewirtschafteten, sondern dasselbe verpachteten, wurden die Thore nicht
mehr geschlossen, wodurch nach und nach ein Durchgang entstand, dessen
Benützung verjaͤhrt ist, so daß er nicht mehr geschlossen oder verbaut werden
darf. — Seit 1835 sind die Pfarrfelder unter die 4 ersten Pfarrer ver—
teilt und jeder verpachtet seinen Teil auf eigene Rechunung. — Auf das
Pfarrwiddum beanspruchte Nürnberg als Kirchen- und Patronatsherrschaft
nach der Reformation das Eigentumsrecht trotz des Widerspruches des
domprobsteil. Amtmanns. —
Von der Gemeinde erhielt der Pfarrer 4 Klafter Holz und außer—
dem bei der allgemeinen Holzverteilung an die ganze Gemeinde noch 2
weitere Klafter. Erbzinsen und Gülten entstanden dadurch, daß von den
einzelnen Ackern des Pfarrgutes, welche verkauft wurden, jährliche Abgaben
zu entrichten waren. Die Pfarrei hatte alljährlich der Domprobstei
1123 Simra Korn, 1 Lamm, 4 Hühner, 11u2 Pfund Heller Walburgis—
zins, 8 Pfund Heller Michaeliszins und 4 Pfund Heller Wasserradzins
abzugeben.
Für jede Kirche besteht eine besondere Kirchenkasse. Für die
Michaeliskirche ist die sog kombinierte Michgeliskirchenstiftung
und landalmosenamtliche Bermögenskasse vorhanden.
Das Vermögen besteht:
aus lokalen Stiftungen und Schenkuugen an Kapitalien und Reali—
täten, grund- und lehensherrlichen Renten und Rechten, als Boden—
zinse, Handlöhne und Zehnten, aus den Sustentationsbeiträgen der
Gemeinde, aus den Klingelbeuteleinlagen und den Kirchenstuhlgeldern.
Diese Kasse wurde als Gotteshauskasse von dem Pfarrer und den
Gotteshauspflegern verwaltet;
2) aus dem der hiesigen Pfarrkirche nach Verhältnis ihres früheren
jährlichen Bedarfs zuerkannten Anteil an dem Vermögen der landes—
almosenamtlichen Kasse zu Nürnberg.
Diese Kasse entstand dadurch, daß nach der Reformation Teile des Stiftungs—
vermögens der Kirche mit dem Vermögen anderer Landkirchen in ein Ver—
mögen, als Landalmosen, vereinigt und von dem Nuͤrnberger Land—
almosenamte verwaltet · wurde. Aus den Renten wurden die zu Baulich—
keiten der Kultusgebäude erforderlichen Reichnisse entnommen und den ein—
zelnen Gemeinden zugewiesen. Bei Baufälligkeiten mußte vom Gotteshaus
bei dem Landalmosenamte Anzeige erstattet, Nachweis eingesandt und
Voranschläge gemacht werden, welche wieder durch nürnberg. Sachverständige
geprüft ꝛc. wurden.
Als Nürnberg unter Bayerns Herrschaft kam, wurde das Stiftungs⸗
vermögen des Landalmosenamles von der allgemeinen Stiftungsadmi—
stration Nürnberg IIJ von 1808 bis 1818 verwältet. Bei Begründung der
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